Die Anpassungen beruhten auf den Erkenntnissen des letzten Wirkungsberichts, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Es sei vorgesehen, die Neuerungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
Im Ressourcenausgleich, der Unterschiede zwischen reichen und ärmeren Gemeinden mildern soll, werden neu die Einnahmen aus den Wasserzinsen mitberücksichtigt. Total nehmen die Obwaldner Gemeinden jährlich rund zwei Millionen Franken mit Wasserzinsen ein.
Die Unterschiede zwischen den Gemeinden seien erheblich, begründete der Regierungsrat die Neuerung. Gemäss der Botschaft an das Parlament entfällt so rund die Hälfte der Summe allein auf Engelberg.
Bei einer weiteren Änderung im Ressourcenausgleich geht es um die Zweitwohnungsbesitzer. Die Steuern, die diese zahlen, werden in das Ressourcenpotential eingerechnet. Um das Ressourcenpotential einer Gemeinde pro Person zu berechnen, wird heute aber nur auf die ständige Wohnbevölkerung abgestützt.
Dies führt laut Regierungsrat dazu, dass Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen ein hohes Ressourcenpotential pro Kopf haben. Neu sollen deswegen Zweitwohnungsbesitzer zur Bevölkerung mitgezählt werden, allerdings nur zu einem reduzierten Faktor.
Weiter schlägt der Regierungsrat vor, dass neu alle Gemeinden entweder zu den Geber- oder den Nehmergemeinden gehören. Eine neutrale Zone soll es nicht mehr geben. Mit dieser Neuerung solle der «solidarische Ausgleichsgedanke» gestärkt werden, hiess es in der Botschaft.
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