Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat ein Entscheid im Fall Brian Keller gefällt: Die Schweiz soll den bekanntesten Häftling der Schweiz wegen Fehler im Verfahren mit 5000 Franken entschädigen.
Grund ist ein Verfahrensfehler. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wurde Keller nicht ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Seine Klage über die Haftbedingungen im Gefängnis Pöschwies wies das Gericht jedoch ab.
Darum kontaktierte Brian den EGMR
Keller hatte den Gerichtshof wegen seiner langjährigen Haft in Pöschwies angerufen. Sein sozialer Kontakt habe sich oft auf das Gefängnispersonal beschränkt, mit dem er wiederholt aneinandergeriet.
Seit seiner Entlassung im November 2023 ist Keller erneut in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Aktuell befindet er sich auf freiem Fuss.