Diese Rechnung ist teuer. Die Organisatoren einer Veranstaltung von eritreischen Anhängern von 2024 in Gerlafingen SO müssen die Kosten des Polizeieinsatzes tragen. Das kantonale Departement des Innern hat eine Beschwerde gegen die Rechnung von 28'807.50 Franken abgewiesen.
Bei der Veranstaltung vom 31. März habe es sich nicht um einen im öffentlichen Interesse liegenden, politisch neutralen Anlass gehandelt, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Mittwoch mit.
Der Veranstalter habe zudem ungenügende eigene Sicherheitsanstrengungen unternommen. Dies sei erfolgt im Wissen um daraus wahrscheinlich resultierende, über die polizeiliche Grundversorgung hinausgehende Leistungen der Polizei. Die Kostenauferlegung ist daher laut Rechtsdienst des Departements rechtmässig erfolgt.
Grossaufgebot der Polizei war vor Ort
Die Kantonspolizei hatte in einer Verfügung angeordnet, dem Veranstalter des Anlasses die Kosten für erbrachte besondere polizeiliche Leistungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Dagegen erhob der Veranstalter Beschwerde.
Die Kantonspolizei hatte am Ostersonntag 2024 in Gerlafingen mit einem Grossaufgebot ein gewalttätiges Aufeinandertreffen eritreischer Gruppierungen verhindert.
Rund 350 Anhänger des eritreischen Diktators Isaias Afewerki und 180 Regimegegner gerieten aneinander. Ein Wasserwerfer und Tränengas kamen zum Einsatz. Die Polizei beendete die Veranstaltung vorzeitig. Auch Angehörige der Kantonspolizei Bern standen im Einsatz.
Besondere polizeiliche Leistungen seien gemäss Gebührentarif kostenpflichtig, hielt der Regierungsrat fest. Bezahlen müsse der Veranstalter von Anlässen, die einen aufwendigen, ausserordentlichen Polizeieinsatz erforderlich machten.
Das Treffen der regimetreuen Anhänger war laut Regierungsrat nicht bewilligungspflichtig. Es habe sich um eine geschlossene Veranstaltung in einem Restaurant gehandelt.