Darum gehts
- Star-Architekt Patric Simmen verurteilt: Misswirtschaft, Urkundenfälschung, unterlassene Buchführung in Skandal – Urteil noch nicht rechtskräftig
- Hotelprojekt in Celerina GR gescheitert: Bauruine statt Luxusresort, Millionenverluste
- Bundesgericht bestätigt: 3,9 Millionen Franken Schulden des Simmen-Konglomerats bleiben bestehen
Patric Simmen (54) gefiel sich in seiner Rolle als «Baumeister der Bosse». Er entwarf Villen für Topmanager wie Partners‑Group‑Mitgründer Urs Wietlisbach (65), Avaloq‑Gründer Francisco Fernandez (64) oder den Topbanker Dave Blumer (58). Wer im Schweizer Wirtschaftsolymp angekommen war, liess am Zürichsee eine Bleibe von Simmen bauen. Der gelernte Hochbauzeichner arbeitete sich hoch, zeitweise hatte er ein Projektvolumen von Hunderten Millionen Franken und mehr als 50 Mitarbeitende.
In Schindellegi, Wollerau oder Küsnacht – praktisch überall im Schwyzer Steuerparadies – stehen seine Bauten, die in den Porträts der letzten Jahre als Statussymbole eines Who’s who der Finanzelite gefeiert wurden. Doch während sich Simmen in Hochglanzbeilagen als Visionär inszenierte, begann sein Imperium zu bröckeln: geplatzte Grossprojekte, zerstrittene Partner, fliehende Kader – und ein Trümmerfeld von Firmenhüllen, Betreibungen und Strafakten.
Bauruine in Celerina GR
Nirgendwo wurde Simmens Absturz sichtbarer als im Engadin. Das einstige Lifestyle‑Hotel Misani in Celerina, das er 2017 in ein schickes Boutique‑Resort verwandeln wollte, ist heute eine Bauruine an bester Lage. Hinter der Celerina‑Pleite steht ein Geflecht aus Projektgesellschaften und Finanzierungsvehikeln: Die Celestra SeventyFour AG als Eigentümerin, im Hintergrund die Holding SimmenGroup, überall Bankkredite in Millionenhöhe. Was als mondäne Hotelvision begann, endete in juristischen Auseinandersetzungen, die seit Jahren andauern.
Wie Recherchen von Blick zeigen, hat das Strafgericht Schwyz gehandelt. Im September vergangenen Jahres verurteilte es Patric Oliver Simmen wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und Urkundenfälschung. Als Zusatzstrafe zu einem früheren Strafbefehl muss der Unternehmer 160 Tagessätze à 380 Franken zahlen; die Geldstrafe wird bedingt aufgeschoben. Simmen akzeptiert den Entscheid nicht und hat Berufung erklärt.
Vorwurf: Urkunden gefälscht
Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft: Simmen habe durch ungenügende Kapitalausstattung, leichtsinnige Kreditnutzung und erhebliche Nachlässigkeit in der Vermögensverwaltung hohe Schulden bis zur Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt oder verschlimmert, Misswirtschaft betrieben, die Bücher nicht ordnungsgemäss geführt und im Zusammenhang mit seinen Gesellschaften Urkunden gefälscht.
Parallel kassierte das Simmen-Konglomerat eine Niederlage auf höchster Ebene. Im Zivilverfahren rund um einen Hypothekarkredit von 3,9 Millionen Franken für ein Hotelprojekt bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts. Die Richter stellten klar: Weder Rochaden der Verteidigung kurz vor Hauptverhandlung noch interne Machtkämpfe im Aktionariat könnten es rechtfertigen, eine rechtskräftige Millionenforderung nicht zu bedienen. Das Bundesgericht erkannte keine Verletzung von Bundesrecht. Damit bleibt die finanzielle Forderung gegen das Simmen-Konglomerat bestehen; der Versuch, sich durch Rechtsmittel von der Verpflichtung zu befreien, ist gescheitert.
Offene Rechnungen und Baustellen-Ruinen
Wer die Gerichtsakten der letzten Jahre vergleicht, erkennt ein Muster: Kunstvoll in Projektgesellschaften verpackt, locken grossspurige Pläne sowohl Banken als auch Investoren und Kunden – doch sobald es eng wird, bleiben offene Rechnungen, Baustellen-Ruinen und verschobene Verantwortlichkeiten.
Patric Simmen wollte sich gegenüber Blick nicht äussern.