Detail machte Zöllner stutzig
Deutscher Zoll stellt 17 Kartons aus der Schweiz sicher

Vor wenigen Tagen wurde an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz eine verdächtige Sendung mit 17 Kartons aus dem Verkehr gezogen, die einen langen Weg zurückgelegt hatte. Wegen eines Details wurden die Zöllnerinnen und Zöllner stutzig.
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Der deutsche Zoll hat 17 verdächtige Kartons aus der Schweiz sichergestellt.
Foto: Hauptzollamt Singen
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Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk

Es gibt Sendungen, bei denen man sich fragt, wie sie überhaupt so einen weiten Weg zurücklegen konnten. Eindrückliches Beispiel dafür ist eine Sendung, die Mitte Juni den deutschen Zoll beschäftigte.

Wie aus einer Mitteilung des Hauptzollamts Singen hervorgeht, fiel den Beamtinnen und Beamten des Zollamts Bietingen zunächst ein Transporter mit niederländischen Kontrollschildern auf. Der belgische Fahrer legte ihnen einen Versandschein zur Durchfuhr von Waren aus der Schweiz nach Tschechien zur Abfertigung vor. So weit, so normal.

Ein Detail machte die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch stutzig. Die Ware war angemeldet unter der Bezeichnung «Dried Hemp Flowers» – und «Hemp» bedeutet übersetzt «Hanf». Sogleich nahmen sie den Transporter genauer unter die Lupe – und landeten einen Volltreffer. Insgesamt kamen 17 Kartons zum Vorschein. Diese enthielten wiederum 115 vakuumierte Plastikbeutel mit Marihuana – insgesamt 117 Kilogramm.

Wie kam die Sendung in die Schweiz?

Es stellte sich heraus, dass die Drogen aus den USA über den Flughafen Zürich in die Schweiz transportiert wurden. Sie waren für einen Empfänger in Tschechien bestimmt. Doch wie kamen die Drogen überhaupt erst in die Schweiz? Das ist bislang unklar.

Zurück zum Fahrer des Transporters: Dieser konnte gemäss Zoll keine Genehmigung für die Durchfuhr des Cannabis vorlegen. «Grundsätzlich ist die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis nach bzw. durch Deutschland verboten», hält das Hauptzollamt Singen fest. «Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis sieht nur wenige Ausnahmen vor, so zum Beispiel für nachweislich medizinische Zwecke.»

Die Drogen wurden sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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