Vor rund zwei Jahren bewilligte das Solothurner Amt für Justizvollzug erstmals Ausgänge in Doppelbegleitung der Polizei für den Verurteilten. Eine der Auflagen war die Weiterführung der forensischen Therapie. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Eine Therapiemöglichkeit erhielt der Mann jedoch trotz eigener Anfragen nicht. Aus diesem Grund kam es auch zu keinem Ausgang. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen und zum zweiten Mal eine Rechtsverzögerung festgestellt. (Urteil 6B_1408/2022 vom 17.2.2022)
(SDA)
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