Die Firma von Treibstofflieferant Olaf P.* (59) ist eine echte Job-Hölle. Aktuelle und ehemalige Mitarbeiter berichten von unhaltbaren Zuständen. Der Horror-Chef brüllt regelmässig seine Angestellten an. Mitarbeiter liessen sich wegen der Wutausbrüche schon krankschreiben.
Der Fall bewegt die BLICK-Leser, sie berichten von ähnlichen Erlebnissen. «Dieser Chef ist geradezu harmlos», sagt Thomas F.*, der lange bei einem renommierten Autoimporteur arbeitete. Der Generaldirektor der Firma sei ein wahrer Tyrann gewesen. F. erinnert sich: «Seine Umgangsformen waren unter aller Sau. Er war für seine Fäkalsprache bekannt.» Täglich habe er Mitarbeiter fertiggemacht und sie angeschrien, viele Mitarbeiter hätten deshalb die Firma verlassen. «Während Sitzungen bezeichnete er einige Angestellte schon mal als Hurensöhne – vor der gesamten Belegschaft», sagt er.
Doch wie kann man sich gegen Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz wehren? Rechtsanwalt Dominic Steffen (42) ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Er sagt zu BLICK: «Mit Eingehung des Arbeitsvertrags begibt sich der Arbeitnehmer in ein Unterordnungsverhältnis.» Dieses darf jedoch nicht einfach schamlos ausgenutzt werden. «Es gibt Grenzen», sagt Steffen.
Arbeitsrechts-Anwalt stellt klar: «Beschimpfungen und Beleidigungen nicht erlaubt»
Im Fall Olaf P. zeigt ein Video, wie Arbeitnehmer von ihm aufs Übelste angeschrien werden. Steffen sagt, dass Meinungsverschiedenheiten und hitzige Diskussionen am Arbeitsplatz durchaus vorkommen können. «Beschimpfungen oder Beleidigungen sind hingegen nicht erlaubt», sagt er.
Dass sich in den Büroräumlichkeiten von Olaf P. der Müll stapelt, ist problematisch. «Wenn betrieblich nicht notwendiger Müll oder sogar Kadaver im Büro rumliegen, so ist dies aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht mehr akzeptabel.» Der Arbeitgeber müsse diese Umstände umgehend beseitigen.
Die Gesundheit der Angestellten dürfe nicht gefährdet werden. Denn: Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten eine Fürsorgepflicht. Diese umfasst auch, dass weder Mobbing noch Belästigungen aller Art am Arbeitsplatz vorkommen.
Wie kann man sich wehren?
Verstösst der Arbeitgeber dagegen, so verletzt er seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten. «Dem Arbeitnehmer stehen dann diverse Möglichkeiten offen», so Steffen. Als Erstes empfiehlt er ein klärendes Gespräch. Danach sollte der Arbeitnehmer schriftlich die sofortige Behebung des unzulässigen Zustands verlangen.
«Fruchtet dies nicht, so kann der Arbeitnehmer die Arbeit unterbrechen oder niederlegen, dabei sogar weiterhin den Lohn verlangen – bis der Zustand behoben ist», sagt Steffen. In einigen Fällen könne auch Schadenersatz geltend gemacht werden. «In ganz krassen Fällen, wenn die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, kommt sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Frage – inklusive entgangenem Lohn», sagt Steffen.
* Namen geändert