Darum gehts
- Die Aargauer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 57-jährigen Schweizer
- Vorwurf: Verabreichung von K.-o.-Tropfen und mehrfacher sexueller Missbrauch
- Sichergestellte Beweise: Datenträger mit Bildern und Videos, Ermittlungen seit 2023
Es sind schockierende Erkenntnisse: Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat ihre umfangreiche Untersuchung in einem schwerwiegenden Sexualstrafverfahren abgeschlossen und beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den heute 57-jährigen Aargauer Ex-SVP-Grossrat Patrick F.* erhoben.
Dem Schweizer wird vorgeworfen, zwei erwachsene Frauen sowie eine 15-Jährige teilweise wiederholt in einen widerstandsunfähigen Zustand versetzt und in der Folge sexuell missbraucht zu haben. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
Auslöser der Ermittlungen war ein Vorfall in der Nacht vom 4. September 2023: Die Mutter der Minderjährigen überraschte den Beschuldigten, ihren damaligen Partner, während einer mutmasslichen Tat und alarmierte umgehend die Polizei. Diese nahm den Mann kurze Zeit später an seinem Wohnort fest.
15-Jährige fast 40-mal sediert
Das 15-jährige Opfer hat gegenüber dem «Tages-Anzeiger» über den Horror gesprochen, den sie erlebt hat. Eines Nachts sei der Partner ihrer Mutter plötzlich in ihrem Zimmer gewesen. Neben ihr. In ihrem Bett. «Es war wie ein Traum, es war unwirklich», so das Mädchen. Sie dachte zuerst, ihr Freund liege neben ihr. In Wahrheit sei es jedoch der Ex-SVP-Grossrat gewesen. In dieser Nacht soll er sie sexuell missbraucht haben, anschliessend sei alles schwarz geworden. Insgesamt soll die Jugendliche fast 40-mal sediert und während rund 40 Stunden missbraucht worden sein.
Den Moment, als die Mutter des Mädchens den mutmasslichen Täter überrascht habe, beschreibt sie gegenüber der Zeitung wie folgt: «Als er das Zimmer der Tochter verlassen wollte, habe ich gesehen, dass er hinten in der Unterhose etwas versteckt. Sein T-Shirt war so nass, wie wenn er gerade Krafttraining gemacht hätte», zitiert der «Tages-Anzeiger» die Frau.
Bild- und Videodateien sichergestellt
Die Staatsanwaltschaft stellte umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter eine Vielzahl von Datenträgern mit grossen Mengen an Bild- und Videodateien. Die Auswertung dieser Daten führte zu zahlreichen Hinweisen auf weiteres schwerwiegendes, strafbares Verhalten. Die Untersuchung wurde deshalb wiederholt ausgeweitet und die Untersuchungshaft entsprechend verlängert.
Gemäss Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten insbesondere folgende Delikte vor:
- Mehrfacher versuchter Mord
- Mehrfache qualifizierte Vergewaltigung
- Mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung
- Schändung
- Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern
- Mehrfache qualifizierte Körperverletzung
- Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Mehrfache Pornografie
- Mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
- Sexuelle Belästigung
Heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht
Nach dem Ergebnis der Untersuchung soll F. über einen längeren Zeitraum hinweg heimlich sogenannte «K.-o.-Tropfen» verabreicht haben, um die Opfer in einen Zustand tiefer Bewusstlosigkeit zu versetzen, in dem sie nicht mehr in der Lage waren, einen freien Willen zu bilden oder sich zur Wehr zu setzen. Diese Zustände soll der Ex-Politiker systematisch ausgenutzt haben.
«Hätte jederzeit zu Erstickungstod führen können»
Die Teenagerin erfährt Monate nach der Festnahme, dass der Ex-Politiker auch Oralsex mit ihr durchgeführt haben soll, schreibt die Zeitung. Dabei wurde ihre erschlaffte Zunge nach hinten gedrückt. Durch die «nahezu vollständige Verlegung der oberen Atemwege» sei sie in einem «akut lebensbedrohlichen Zustand» gewesen.
Konfrontiert mit dieser Gefahr des Erstickungstods soll der Aargauer gesagt haben: «Also sorry. Sie können ja einmal googeln, wie viele Menschen durch einen Blowjob gestorben sind. Also Oralverkehr. Das ist jetzt nicht Ihr Ernst, oder?»
Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklären die Anwälte des ehemaligen Politikers: «Er bestreitet wesentliche Teile der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.» Ihr Klient sei insbesondere nicht einverstanden damit, wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt rechtlich einordne. Mit rechtsmedizinischen Gutachten werde man sich «im Rahmen der Hauptverhandlung auseinandersetzen».
Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt die Unschuldsvermutung.
* Name bekannt