Mit einer neuen Disziplinarordnung sollten fehlbare Studierende mit Bussen bis 4000 Franken bestraft werden, also etwa wenn sie einen Ghostwriter beschäftigen oder sich bei politischen Störaktionen beteiligen. Als Alternative zur Geldstrafe wäre auch gemeinnützige Arbeit möglich gewesen.
Das Bundesgericht hatte diese neue Disziplinarordnung im Oktober für ungültig erklärt. Solche Bestrafungen müssten zwingend im Universitätsgesetz verankert werden, das sei nicht über eine Verordnung möglich.
Der Universitätsrat habe den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen. Die Universität verzichtet nun auf die Einführung einer Geldleistung als Disziplinarmassnahme, wie das kantonale Hochschulamt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. (SDA)
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