Sexualisierte Gewalt
Kantonspolizei Bern nimmt Anzeigen neu online entgegen

Die Kantonspolizei Bern führt eine neue Online-Anzeige für Betroffene sexualisierter Gewalt ein. Über Suisse ePolice können Opfer erste Angaben übermitteln – diskret, jederzeit und ohne Gang auf den Polizeiposten.
Betroffene von sexualisierter Gewalt können im Kanton Bern ab sofort online Anzeige erstatten. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Darum gehts

  • Im Kanton Bern können Betroffene sexualisierter Gewalt Strafanzeige erstatten über Suisse ePolice
  • Die Eingabe wird mit SMS-Code bestätigt, danach ruft eine spezialisierte Fachperson der Polizei an
  • Bei Fällen unter 72 Stunden empfiehlt die Polizei die direkte Kontaktaufnahme per Telefon oder Notruf
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Mattia JutzelerRedaktor News

Betroffene von sexualisierter Gewalt können im Kanton Bern ab sofort online Anzeige erstatten. Die Kantonspolizei Bern bietet dafür neu ein Formular auf der Plattform Suisse ePolice an, wie sie mitteilt.

Bislang konnten sich Betroffene über die Notrufnummern 112 oder 117, persönlich auf einem Polizeiposten oder über das spezielle Kontakttelefon für Betroffene sexualisierter Gewalt an die Polizei wenden. Die neue Möglichkeit soll den ersten Kontakt einfacher, diskreter und niederschwelliger machen.

Kontakt mit spezialisierter Fachperson

Über das Onlineformular können Betroffene unabhängig von Ort und Zeit erste Angaben zum Ereignis übermitteln. Die Eingabe muss laut Kantonspolizei Bern mit einem SMS-Code bestätigt werden. Nach Eingang der Meldung nimmt während der regulären Öffnungszeiten eine spezialisierte Fachperson der Kantonspolizei telefonisch Kontakt mit der betroffenen Person auf. Dabei werden der Sachverhalt genauer erfasst und das weitere Vorgehen besprochen.

Wichtig: Die Online-Meldung gilt als Strafanzeige. Handelt es sich um ein Offizialdelikt, leitet die Polizei nach eigenen Angaben die erforderlichen Ermittlungen ein.

Bei Ereignissen, die weniger als 72 Stunden zurückliegen, empfiehlt die Kantonspolizei Bern weiterhin die direkte Kontaktaufnahme über das Kontakttelefon für Betroffene sexualisierter Gewalt. So könnten notwendige Sofortmassnahmen, eine rasche medizinische Untersuchung sowie die Sicherung von Spuren und Beweisen veranlasst werden. In dringenden Fällen oder bei unmittelbarer Gefahr gelten weiterhin die Notrufnummern 112 oder 117.

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