Hansjörg S.* (62) war skrupellos. Als Sozialtherapeut hat er sich an den Schwächsten vergangen. Immer und immer wieder. Der Pädophile wurde 2014 von der Berner Justiz wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie zu 13 Jahren Haft und einer stationären Massnahme verurteilt. Jetzt wird er nachträglich verwahrt. Dies hat das Regionalgericht Bern-Mittelland entschieden, wie es am Donnerstag mitteilt.
Der Sozialtherapeut ist geständig, sich während Jahrzehnten an insgesamt 114 mehrheitlich geistig und körperlich behinderten Kindern, jungen Männern und Frauen vergangen zu haben. Wegen Verjährung ging es im Gerichtsprozess von 2014 nur noch um 33 Missbrauchsfälle.
Bestehendes Rückfallrisiko
Vor einer Verwahrung sah das Gericht damals noch ab und verordnete zunächst eine stationäre Massnahme, die alle fünf Jahre verlängert werden könnte. Die Therapierbarkeit von Hansjörg S. wurde aber in der Folge in Frage gestellt. Laut dem Regionalgericht Bern-Mittelland wurde die Umwandlung in eine Verwahrung von den psychiatrischen Diensten angestossen.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Rückfallrisikos sei die Verwahrung verhältnismässig. Die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit überwiegen «deutlich», hält das Regionalgericht im jüngsten Entscheid fest. (SDA/noo)
* Name bekannt