Vor fast drei Jahren erschütterte ein Leichenfund die Schweiz: Eine junge Frau wurde tot aus dem Thunersee geborgen. Vermutlich wurde sie getötet. Um sie zu identifizieren, veröffentlichte die Polizei Bilder ihrer Tattoos und bat die Öffentlichkeit um Hilfe.
Mit Erfolg: Das Opfer konnte als Simone F.* (†31) identifiziert werden. Eine Woche später klickten die Handschellen bei einem damals 36-jährigen Baselbieter. Dieser muss sich ab Freitag einem dreitägigen Prozess vor dem Regionalgericht Oberland in Thun BE stellen – unter anderem wegen Mordes. Das Motiv war laut Anklageschrift ein Streit über sexuelle Grenzen.
Er wollte härteren Sex – sie nicht
Simone F. und Anton R.* (heute 39) kannten einander gut. Sie hatten ein paarmal Sex und zwischenzeitlich wohnte sie sogar bei ihm. Doch dann wollte er laut den Ermittlern mehr: ausgefalleneren, härteren Sex. Sie wollte das nicht. Kurz darauf fand man F. tot im Thunersee.
Das Verletzungsbild zeugt von brachialer Gewalt: Simone F. wurde auf den Kopf geschlagen, vermutlich mit einem Hammer. Zudem erlitt sie mehrere Rippenbrüche. Doch da war sie noch nicht tot, denn sie wehrte sich, als man ihr mit Kabelbindern Hände und Füsse fesselte. Sie wehrte sich auch, als man ihr einen Kabelbinder um den Hals legte und ihn eng anzog. F. hatte keine Chance. Ihre Leiche wurde an einen Baustellensockel gebunden und im Thunersee versenkt.
Tat-Ablauf weiterhin unklar
Wann und wo genau Anton R. Simone F. umgebracht haben soll, ist auch nach mehreren Monaten Polizeiarbeit nicht klar. Gemäss der Anklageschrift geschah es irgendwann zwischen 21.35 und 3.30 Uhr in der Nacht auf den 17. Januar 2021. Irgendwo zwischen ihrer Wohnung in Münchenstein BL, seiner im Kanton Basellandschaft und beim späteren Fundort in Gunten BE am Thunersee.
Fest steht: Um 21.35 Uhr hatte Anton R. Simone F. bei ihr zu Hause abgeholt. Sie verabschiedete sich von ihrem Mitbewohner und erklärte, dass sie in Kürze wieder zurück sei. R. fuhr sie zu einem nahen Waldstück. Wo es laut der Anklageschrift zum Streit gekommen sein soll. Wenig später fuhr er zurück in seine Wohnung, wo er Musik hörte, Alkohol trank und im Internet nach Gewässern zur Entsorgung einer Leiche suchte.
Mindestens zehn Jahre für Mord
In ihrer Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft noch keine Forderungen an das Gericht gestellt. Der Strafrahmen für Mord geht von zehn Jahren bis lebenslänglich.
Es gibt aber noch weitere Anklagepunkte: Neben der Störung des Totenfriedens auch mehrfache Pornografie und Gewaltdarstellungen. So wurden im Besitz von Anton R. Dateien gefunden, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Gewaltdarstellungen enthalten.
«Leiche wegen Panikattacke entsorgt»
Aktuell sitzt der Anklagte in der Justizvollzugsanstalt Thorberg in Krauchthal BE im vorzeitigen Strafvollzug. Im Normalfall bedeutet das, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung zu rechnen ist.
Wie Christoph Scheurer, Informationsbeauftragter der Berner Staatsanwaltschaft, Medien nach der Anklageerhebung im Juli 2022 berichtete, bestreitet der Angeklagte nicht, den Tod der jungen Frau herbeigeführt zu haben. Aber: «Er macht einen Unfall geltend», hiess es von der Staatsanwaltschaft damals. Und: «Er sagt, er habe sich im Zuge einer Panik-Attacke dazu entschlossen, die Leiche im See zu entsorgen.» Kurz vor Prozessbeginn wollten sich auf Anfrage weder Anton R. noch sein Anwalt zu den Vorwürfen äussern.
* Namen geändert