Juri Garawski, ein ehemaliges Mitglied der belarussischen Spezialeinheit SOBR, wurde wegen seiner Rolle im Verschwindenlassen von Oppositionellen vom Kantonsgericht St. Gallen schuldig gesprochen, wie die NZZ berichtet. Der Fall, der weit in die 1990er-Jahre zurückreicht, rückt die Verbrechen des Regimes von Alexander Lukaschenko (72) in den Fokus. Das Kantonsgericht St. Gallen sah es als erwiesen an, dass Garawski an der Entführung und Ermordung von Regimekritikern beteiligt war. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Unter den Opfern war auch Anatoli Krasowski, dessen Tochter Waleria Krasowskaja gegenüber der NZZ erklärte: «Nach 27 Jahren ist wenigstens eine der vielen Personen, die an der Entführung und Ermordung meines Vaters beteiligt waren, offiziell schuldig gesprochen worden.» Krasowski, Juri Sacharenko und Wiktor Gontschar verschwanden 1999 in Minsk. Ein Bericht des Europarats von 2004 hatte bereits Hinweise auf die Verantwortung des Lukaschenko-Regimes geliefert – doch erst Garawskis Geständnis nach seiner Flucht in die Schweiz im Jahr 2019 brachte den Fall vor die Schweizer Justiz.
Erstmals Urteil dieser Art in der Schweiz
Garawski schilderte detailliert, wie er und seine Einheit die Männer entführten und töteten. «Wissen Sie, ich habe es satt, ständig Angst zu haben. Ich will nicht mehr nur überleben, ich will leben», erklärte er 2020 laut NZZ der Angehörigen eines Opfers, Jelena Sacharenka. Das Gericht sah seine Aussagen als glaubwürdig an, wies aber darauf hin, dass er bei der Entführung von Sacharenko noch nicht wusste, dass der Mann ermordet werden würde. Für die Fälle von Krasowski und Gontschar war dies anders.
Das Urteil am Kantonsgericht St. Gallen markiert eine Premiere: Es ist das erste Mal, dass in der Schweiz jemand wegen Verschwindenlassens verurteilt wurde, ein Verbrechen, das oft in autoritären Regimen vorkommt. Die rechtliche Grundlage dafür ist ein Uno-Übereinkommen, das 2015 ratifiziert wurde. Das St. Galler Kantonsgericht hat mit dem Urteil auch die Verantwortung des belarussischen Regimes für die Verbrechen anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte vor dem Bundesgericht angefochten werden.