Die Bilder schockieren: Eine Kuh trägt einen Nasenring, ein Gewicht hängt daran – zieht ihren Kopf zu Boden. Nur wenn sie ruhig steht und den Kopf kaum bewegt, kann sie Schmerzen vermeiden. Die Kuh gehört einem Bauern in Rodersdorf SO.
Aufgedeckt hat den Fall vor zwei Wochen Olivier Bieli (37) von Basel Animal Save. «Unvorstellbar, welch starke Schmerzen das betroffene Tier Tag für Tag völlig unnötig durchstehen musste. Zudem bestand durch die Länge der angebrachten Kette eine erhebliche Verletzungsgefahr für das Tier.»
Bieli erstattete Anzeige beim Solothurner Veterinäramt, das den Nasenring sofort entfernen liess. Jetzt berichtet Bieli: Die Kuh sei trächtig gewesen und vom Bauern getötet worden. Er vermutet: «Nach unserer Veröffentlichung der aufgedeckten Tierquälerei wollte man wohl weiterem Ärger aus dem Weg gehen und hat die trächtige Mutter und ihr ungeborenes Kalb kurzerhand getötet.» Das habe man aus dem Umfeld des Bauern vernommen.
Strafverfahren gegen Bauer (53) und seinen Sohn (27)
Von diesen neuen Anschuldigungen hat die Solothurner Staatsanwaltschaft keine Kenntnis, wie sie auf Blick-Anfrage mitteilt. Weder, dass die Kuh trächtig gewesen noch getötet worden sein soll. Allerdings seien wegen der Nasenring-Angelegenheit zwei Strafverfahren wegen Tierquälerei eröffnet worden: eines gegen den betreffenden Schweizer Landwirt (53), das andere gegen seinen Sohn (27).
Am Samstag will nun Basel Animal Save mit einer Demo in Rodersdorf auf den Fall aufmerksam machen. Man wolle ein «deutliches Zeichen gegen Tierquälerei» setzen. Bieli erklärt: «Um die Anonymität des Bauern zu wahren, halten wir die Demo nicht vor seinem Hof ab, sondern vor dem Rodersdorfer Gemeindehaus.» Die Bewilligung für die Kundgebung habe man von der Gemeinde erst am Donnerstag bekommen.
Der Rodersdorfer Bauer wollte gegenüber Blick zum Fall keine Stellung nehmen.
Kantonsärztin: «Invasive Eingriffe an Nasenscheidewand verboten»
Beim Solothurner Veterinärdienst heisst es auf Anfrage, man gebe über laufende Verfahren aufgrund des Amtsgeheimnisses keine Auskunft. Kantonstierärztin Chantal Ritter sagt aber allgemein: «Invasive Eingriffe an der Nasenscheidewand zur Verminderung von Verhaltensabweichungen sind verboten.»
Mit «invasiv» sei gemeint, dass die Nasenscheidewand durchstossen wird. «Dies ist bei einem wie auf dem Foto ersichtlichen Nasenring gegeben.» Bei einem Stier sei zum Führen aus Sicherheitsgründen ein Nasenring erlaubt, so die Kantonstierärztin weiter. Ein Anbinden eines Stiers am Ring sei hingegen verboten.