Hier gratulieren Nati-Stars dem Hells Angel zum Geburtstag
0:17
«Maschine, alles Guetii»:Hier gratulieren Nati-Stars dem Hells Angel zum Geburtstag

Neue Gerichtsakten aus Hells-Prozess zeigen
So stritten Yakin und Embolo um 33’000-Franken-Rolex

In einem Spektakel-Prozess wurde Ex-Hells-Angel Ertan Y. im Mai 2024 verurteilt. Vor allem seine Beziehungen zu Nati-Trainer Murat Yakin und manchen Spielern gaben zu reden – auch weil er deren Luxusuhren besass. Jetzt kommen neue Details ans Licht.
Publiziert: 00:01 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
1/10
Am 17. November 2025 steht Ex-Hells-Angel Ertan Y. vor dem Basler Appellationsgericht.
Foto: Instagram

Darum gehts

  • Ex-Hells-Angel Ertan Y. vor Gericht. Urteil angefochten, Uhren zurückgegeben
  • Murat Yakin und Breel Embolo forderten Luxusuhren von Ertan Y. zurück
  • Neue Details offenbaren Streit um die Uhren
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_1062.JPG
Qendresa LlugiqiReporterin News

Nati-Trainer Murat Yakin (51) und Stürmerstar Breel Embolo (28) wollten diverse Luxusuhren verscherbeln. Stattdessen wurden sie Teil eines spektakulären Prozesses vor dem Basler Strafgericht – als Geschädigte.

Denn die beiden Fussballstars vertrauten ihre Schätze zum Verkauf ausgerechnet dem Ex-Hells-Angel Ertan Y.* (38) an. Nur: Der Kriminelle hat die Luxusuhren stattdessen behalten.

Jetzt zeigen neue Gerichtsakten, wie der juristische Kampf um die Luxusuhren ablief und um wie viel Geld es dabei ging. Eine der Uhren wurde von beiden Fussballstars beansprucht, wobei Embolo die härteren Beweise vorlegen konnte.

Kampf um die Luxusuhren

Rückblick: Im Frühjahr 2024 sorgte der Fall von Ex-Hells-Angel Ertan Y. für Aufsehen. Der Basler mit türkischen Wurzeln und Kontakten zu Gangsterbossen wurde per Helikopter nach Basel geflogen. Eine Eskorte schwer bewaffneter Polizisten begleitete ihn zum Gericht.

Bereits vor Verhandlungsbeginn sorgte Y. mit seinem ausschweifenden Lebensstil, dokumentiert auf Instagram sowie durch seine Verbindungen zu bekannten Schweizer Persönlichkeiten – insbesondere zu Nati-Trainer Murat Yakin und seiner Mannschaft – für Schlagzeilen.

Hohe Freiheitsstrafe

Zu Beginn der Verhandlung platzte die Bombe: Trainer Yakin und Stürmerstar Embolo forderten als «Verfahrensbeteiligte Dritte» über ihre Anwälte mehrere Uhren von Y. zurück.

In einem Interview mit der «NZZ» erklärte der Nati-Trainer später: «Ich bin Geschädigter, der einzig und allein als Privatperson sein Eigentum zurückverlangt.» Die Uhren habe er Y. lediglich zum Weiterverkauf überlassen – und nie zurückerhalten.

Nach mehreren Verhandlungstagen kassierte der Angeklagte Ertan Y. einen Schuldspruch. Das Urteil: zwölf Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe – unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, teilweise versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie, Anstiftung zur Urkundenfälschung, illegalem Waffenbesitz und bandenmässiger Geldwäscherei. Noch im Gerichtssaal meldete sein Verteidiger Berufung an. Bezüglich der Rückgabe der Luxusuhren machte dieser jedoch keine Einwände.

Neue Verhandlung

Am 17. November 2025 wird Ertan Y. vor dem Basler Appellationsgericht stehen. Wie Blick weiss, hat der Ex-Hells-Angel den Entscheid der Vorinstanz praktisch vollumfänglich angefochten. Zudem liegt mittlerweile die schriftliche Urteilsbegründung vor. Die Uhren sind inzwischen an ihre rechtmässigen Besitzer zurückgegeben worden. Yakin sagt gegenüber Blick dazu nur: «Ich habe die Uhren zurückerhalten, womit diese Angelegenheit für mich erledigt ist.»

Wie die beiden Fussballstars um ihre Schmuckstücke kämpfen mussten, zeigt ein Blick in das neu publizierte schriftliche Urteil. So beanspruchte Yakin eine Breitling-Uhr, eine Carl F. Bucherer sowie eine Rolex Day Date.

FCB-Meisteruhr zurück bei Yakin

Im begründeten Urteil heisst es: «Klar erscheint zunächst, dass die Uhr der Marke Breitling im Eigentum von Murat Yakin steht, weil dessen Name sowie ein FCB-Logo darauf eingraviert sind.» Blick weiss: Dabei handelt es sich um die Meisteruhr von Murat Yakin, die er als Erfolgstrainer des FC Basel erhielt.

Auch der Eigentumsnachweis der Bucherer-Uhr war gemäss Gericht vorhanden: «Durch den vom Vertreter von Murat Yakin ins Recht gelegten Sponsoringvertrag zwischen Murat Yakin und der Bucherer AG sowie eine entsprechende Quittung ist ebenfalls erstellt, dass Murat Yakin die Uhr der Marke Carl F. Bucherer im Rahmen des Sponsoringvertrags erhalten hat.»

Für eine Rolex Day Date im Wert von 41'700 Franken reichte der Anwalt von Yakin eine Quittung samt übereinstimmender Seriennummer ein.

Embolo und Yakin beanspruchten die gleiche Uhr

An einer Rolex Daytona machten bereits während der Verhandlung sowohl Yakin als auch Embolo Besitzansprüche geltend. Der Richter sprach sie jedoch Embolo zu.

Das schriftliche Urteil zeigt, wieso: Der Nati-Trainer versuchte anhand von Whatsapp-Nachrichten mit Ertan Y., einem Bild und einem Kaufvertrag nachzuweisen, dass die Daytona ihm gehöre.

Die Nachrichten des Nati-Trainers an den Ex-Hells-Angel sind wörtlich zitiert. «Gibst Konto durch», heisst es in einer der Textnachrichten. Oder: «Bei Breel müssen wir auch überweisen lassen.» Und: «Kannst day date trotzdem verkaufen?»

Nur: Die Textnachrichten taugten für das Gericht nicht als Beleg. Und die anderen eingereichten Unterlagen von Yakin betreffen gemäss dem Strafgericht nicht diese Uhr, sondern eine Rolex Perpetual Daytona Platin mit blauem Ziffernblatt im Wert von 72'000 Franken. Yakin hat sich also offenbar schlicht in der Luxusuhr geirrt.

Demgegenüber reichte Embolo einen Nachrichtenverlauf mit einem Fachgeschäft und eine Überweisungsbestätigung ein. Für das Gericht Beweis genug, dass der Fussballspieler die goldene Rolex Daytona mit grünem Ziffernblatt für 33'100 Franken gekauft hatte.

Während des Prozesses beantragte der Verteidiger von Ertan Y., dass Murat Yakin einen Teil des beschlagnahmten Geldes in Höhe von 337'255 Franken erhalten soll. Der Grund: Da der Ex-Hells-Angel bereits zwei Yakin-Uhren vertickt hatte, sollte der Nati-Trainer den Gegenwert von 151'000 Franken erhalten. Nur: Das Gericht gab dem nicht statt. Stattdessen soll ein Teil des Geldes etwa an das Missbrauchsopfer gehen.

* Name geändert 

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen