Tötungsdelikt in Pratteln BL – Schwiegertochter-Killer im Schlusswort
«Ich hatte nie die Absicht, jemanden umzubringen»

Blutiger Familienstreit in Pratteln BL: Mann tötete seine Schwiegertochter mit zahlreichen Messerstichen, da diese sich scheiden lassen wollte. Seit Mittwoch steht der 60-Jährige vor Gericht.
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Am 20. Juni, vor viereinhalb Jahren, hat der Kosovare Bamir T. seine Schwiegertochter niedergestochen.
Foto: zVg

Adelina T. (†24) hat mit dem Handy ihren eigenen, brutalen Tod aufgezeichnet. Während ihr Schwiegervater Bamir T.* (60) immer wieder auf ihr Gesicht und ihren Hals einsticht, schreit sie minutenlang um Hilfe. Er ist dagegen die meiste Zeit still. Sie bettelt ihn an – blutüberströmt am Boden liegend: «Lass mich noch einmal meinen Sohn sehen!» Minutenlang hört man ein Klopfen. Und man hört, wie der mutmassliche Mörder der sterbenden Frau eiskalt antwortet: «Nein, du hast meine Familie kaputtgemacht.»

Die dramatischen Aufnahmen waren am Mittwoch das Hauptbeweismittel vor dem Strafgericht in Muttenz BL. Auf der Anklagebank: der Kosovare Bamir T. Dass er seine ebenfalls aus dem Kosovo stammende Schwiegertochter im Juni 2020 getötet hat, gibt er zu. Nur: Ein Mord, wie die Staatsanwaltschaft die Bluttat taxiert, sei das nicht gewesen. Sondern Notwehr.

Stiche auf Gesicht und Hals

Unbestritten ist, dass Adelina T. mit ihrem damals dreijährigen Sohn zur Wohnung von Bamir T. in Pratteln BL ging. Dort kam es zum Streit, weil Adelina T. ihren Ehemann wegen häuslicher Gewalt anzeigen und sich von ihm trennen wollte. Auch dem Schwiegervater machte sie Vorwürfe. Der Streit eskalierte. Schwiegervater Bamir T. sperrte sein Enkelkind und andere anwesende Familienmitglieder aus der Wohnung. Und stach mehrfach auf das Gesicht und den Hals seines Opfers ein.

Laut Bamir T., der beim Vorfall ebenfalls einige leichtere Verletzungen davontrug, griff seine Schwiegertochter zuerst nach dem Messer und ging auf ihn los. «Ich habe mich nur verteidigt. Dann wurde alles schwarz.» Auf die Fragen der fünf Richter antwortet Bamir T. meist nur knapp, weicht aus.

Bamir T. deutet an, dass Adelina T. sich im Kampf ums Messer selbst verletzt habe. Der Hauptrichter erwidert: «Die Wunden am Hinterkopf hat sie sich sicher nicht selbst zugefügt. Sie wurde richtig von hinten aufgeschlitzt.» Eine Richterin fragt ihn: «Es liegt eine blutüberströmte Frau in Ihrer Wohnung. Wieso haben Sie keinen Rettungswagen gerufen?» Der Angeklagte antwortet: «Ich habe es versucht.»

Getrennte Angehörige

Die Stimmung im Gericht ist angespannt. Die Angehörigen von Täter und Opfer werden voneinander getrennt, sitzen in unterschiedlichen Räumen und werden gestaffelt auf die Toilette gebracht.

Laut dem Gutachter hat Bamir T. keine psychische Störung. Aber: «Er ignoriert unangenehmen Fakten. Und als er von seiner Schwiegertochter konfrontiert wurde, schlug das in Aggressivität um.» Gemäss dem Gutachten hat Bamir T. deswegen ein langfristig hohes Risiko für Gewaltdelikte.

Dem widerspricht der Verteidiger in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe keine gewalttätige Vergangenheit und die Tat sei im Affekt geschehen. Auch die Tonaufnahme würde dafür sprechen. «Das Opfer wollte mit den Aufnahmen etwas beweisen und hat ihn bewusst provoziert. Aber erst als sie ihn als Lügner bezeichnet hat, ist er wütend geworden.» Die Forderung: eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und eine Haftstrafe von nicht mehr als neun Jahren. Ohne Landesverweis.

17 Jahre Knast gefordert

Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes und einen Landesverweis von 15 Jahren. Denn die Anklage geht davon aus, dass Bamir T. die Tat geplant hat. Auch, weil er Monate vor der Tat googelte «Wenn die Mutter des Kindes stirbt, gehört das Kind dem Vater?». Zudem sei Bamir T. besonders skrupellos vorgegangen. Nach der Tat wusch sich der Angeklagte und wechselte die Kleidung, anstatt jemanden zu informieren. Und schimpfte weiter über das Opfer, das seine Familie zerstört habe. Auch das ist auf der Tonaufnahme zu hören.

Das Schlusswort von Bamir T. im Prozess lautete: «Ich hatte nie die Absicht, jemanden umzubringen. Es tut mir leid, dass sie gestorben ist und ich im Gefängnis sitze. Ich habe alles, was ich zu sagen habe, gesagt.» Das Urteil soll kommenden Montag verkündet werden.

* Name geändert

Der Prozess zum Nachlesen im Ticker:

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