Darum gehts
- Lachgas-Unfall: Fahrer vor Gericht wegen vorsätzlicher Tötung
- Fahrer entsorgte laut Anklage Gasflasche und rauchte nach Crash eine Zigarette
- Ein junger Mann starb beim Unfall
Jay F.* (heute 21) muss sich seit Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung verantworten. Im November 2021 hatte er unter Lachgas-Einfluss die Kontrolle über sein Auto verloren. Bei dem Crash kam einer seiner Freunde – Volkan T.* (†18) – ums Leben.
Jay F. gab vor Gericht an, sich nicht an den Hergang des Unfalls erinnern zu können. Auch habe er nicht gewusst, dass man durch das Lachgas das Bewusstsein verlieren kann – trotz seines regelmässigen Lachgas-Konsums seit dem Jahr 2020. Heute wisse er jedoch, dass es ein Fehler war, in diesem Zustand Auto zu fahren. Er gab vor Gericht an: «Ich war jung, dumm und naiv.»
Schwere psychische und physische Folgen
Seine Angaben wertete der Staatsanwalt als reine Schutzbehauptung. Alle seine Kollegen hätten von der Wirkung gewusst, es wäre «lebensfremd», wenn Jay F. diese nicht gekannt hätte. Für den Staatsanwalt stand fest, dass das Lachgas die Ursache für den Crash war bzw. der Grund für Jay F.s Bewusstseinsverlust war. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahre und neun Monaten.
Auch die drei Freunde, die im Auto sassen und den Unfall überlebten, wurden als Zeugen vor Gericht befragt. Sie alle gaben sich eine Teilschuld, sahen die Verantwortung aber bei Jay F. als Fahrer. Ausserdem sei die Idee zum Kauf und Konsum des Lachgases von Jay F. ausgegangen. Sie alle haben noch heute unter den Folgen des Unfalls sowohl psychisch als auch physisch zu kämpfen. Der grösste Schmerz: der Verlust des Freundes. So meinte einer: «Ich schaue unsere Fotos an und gehe an sein Grab.»
Als der Vater des Toten sprach, nahm es die drei Mitinsassen enorm mit. Sie brachen in Tränen aus. Der Vater sagte: «Innerhalb von einer Sekunde hat sich unser ganzes Leben verändert. Es gibt nichts mehr von unserem alten Leben.»
Emotionaler Auftakt: Tränen im Gerichtssaal
Der Anwalt der Opferfamilie schilderte die verheerenden Folgen des Unfalls für seine Mandanten. Die kleine Schwester des Verstorbenen, erst neun Jahre alt, zeichne ihren toten Bruder immer wieder in ihren Bildern, oft in Zusammenhang mit weinenden Gesichtern. Auch die beiden Brüder kämpfen mit dem Verlust ihres Bruders. Der Vater habe den Glauben an das Gute verloren, die Mutter leide unter Todessehnsucht. Er forderte für die Eltern eine Genugtuung von je 90'000 Franken sowie 45'000 Franken für jedes der drei Geschwister – zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Zudem soll Jay F. die Bestattungskosten übernehmen.
Auch die beiden Anwälte der drei Mitfahrer forderten Genugtuungen. Die Summen: 10'000 Franken für den Beifahrer und mindestens 30'000 bzw. 60'000 Franken für die hinteren Mitinsassen. Auch hier werden Zinsen von fünf Prozent gefordert.
Am Donnerstag wird der Prozess mit dem Plädoyer von Jay F.s Verteidiger fortgesetzt. Das Urteil wird für den 27. März erwartet. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
*Namen geändert