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Blick-Reporterin zum Ärzte-Prozess in Luzern:«Niemand stand so richtig hinter der Anklage»

Baby stirbt bei Leistenbruch-Operation in Luzerner Kantonsspital – zweiter Prozesstag
Anästhesist spricht – Vater von Ali weint

Der kleine Ali war keine zehn Wochen alt, als sein Herz für immer aufhörte zu schlagen. Die Eltern geben einem Luzerner Operations-Trio die Schuld. Die Ärzte weisen die Schuld für den Tod des Kindes von sich.
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Die Angeklagte betritt das Gericht (1. v.l.).
Foto: Karin Frautschi

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Luzerner Ärzte vor Gericht, weil ein Baby während einer Leistenbruch-Operation starb
  • Verdacht auf Williams-Beuren-Syndrom wurde vor OP nicht ausreichend berücksichtigt
  • Staatsanwaltschaft fordert teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren für Ärzte-Team

Plötzlich ist da das Gesicht des kleinen Ali* (†10 Wochen). Er ist blass, wirkt zerbrechlich. Das Foto, aufgenommen nach seinem Tod, wird auf den Bildschirm projiziert. Mitten im Gerichtssaal – und vor den Augen des Kindsvaters, der mit seinen Gefühlen ringt.

Vor dem Luzerner Kriminalgericht stehen am Mittwoch Alis Ärzte: seine Kinderchirurgin, der Kinderkardiologe und Anästhesist. Sie wirken gepflegt, besonnen. Doch der Schein trügt.

Betroffene Angeklagte

«Mein Mandant hat sich ernsthaft überlegt, seinen Job an den Nagel zu hängen», sagt der Verteidiger des Anästhesisten vor Gericht. Der Kinderkardiologe trägt ein emotionales Statement vor: «Ich hatte unzählige schlaflose Nächte.» Und die Kinderchirurgin bezeichnet Alis Tod als Tragödie.

Was ist genau passiert? Ali kommt im November 2021 zur Welt. Er leidet an einem Herzfehler, hat Kleinwuchs. Seine Auffälligkeiten passen zum Williams-Beuren-Syndrom. Eine genetische Untersuchung soll Klarheit verschaffen.

Doch bevor diese stattfindet, setzt die angeklagte Kinderchirurgin eine Leistenoperation an. Jene Operation, bei der Ali sterben wird.

Und hier liegt der erste Streitpunkt: Kinder mit dem Williams-Beuren-Syndrom haben ein erhöhtes Risiko auf Komplikationen bei der Narkose. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, man hätte mit der Leistenoperation warten sollen, bis die Diagnose bestätigt wurde. Es sei kein dringender Eingriff gewesen. Die Verteidigung hält dagegen, stuft die Dringlichkeit als hoch ein.

Reanimation nötig

Am Tag der Operation verabreicht der Anästhesist dem kleinen Ali ein gängiges Narkosemedikament mittels Einatmen. Der Kreislauf des kleinen Buben bricht zusammen. Die Ärzte müssen ihn reanimieren. Er überlebt.

Der zweite Streitpunkt dreht sich um die Entscheidung, die Operation nach diesem ersten Kreislaufkollaps fortzuführen. Der Anwalt von Alis Eltern argumentiert, es sei doch gesunder Menschenverstand, eine Operation nach einem derart kritischen Moment zu unterbrechen. Einer der Gutachter, der als Zeuge geladen ist, unterstützt das Argument: «Ich hätte das Kind auf der Intensivstation beobachtet und die Zeit genutzt, um noch einmal die Befunde durchzugehen.»

Denn die beschuldigten Ärzte wussten nichts vom Verdacht auf das Williams-Beuren-Syndrom. Das bestätigen die Angeklagten in ihren Statements. «Doch selbst wenn ich es gewusst hätte, hätte es Gründe gegeben, die Operation mit der gleichen Narkosemethode weiterzuführen», sagt der Anästhesist in seinem Statement.

Konkrete Fragen beantworten will er nicht. Ebenso die beiden anderen Beschuldigten. Der Kinderkardiologe erzählt, er sei nach dem Vorfall in ein tiefes Loch gefallen. Doch medizinisch hätten er und seine Kollegen keinen Fehler gemacht: «Ich würde dem Anästhesisten meine eigenen Kinder anvertrauen!»

Gutachten gegen Gutachten

Die Kinderchirurgin ringt mit den Tränen, entschuldigt sich bei Alis Eltern. Doch auch sie betont, alles richtig gemacht zu haben.

Doch wer hat nun recht? Alle – und niemand. Die Ankläger und Verteidiger stützen sich auf unterschiedliche Gutachten, die Unterschiedliches aussagen. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich auf die Analyse des Rechtsmedizinischen Instituts Zürich. Die Verteidiger auf mehrere privat erstellte Gutachten.

Nach etwa 6 Stunden Verhandlung beendet die Gerichtspräsidentin den ersten Verhandlungstag. Morgen folgen noch die Plädoyers von zwei Verteidigern. Doch schon jetzt ist spürbar, wie schmal der Grat zwischen medizinischer Verantwortung und Schicksal sein kann.

* Name geändert

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