Der Mann habe ohne Einwilligung und Wissen seiner jugendlichen Freundin in deren Zimmer zwei Videoaufnahmen während sexuellen Kontakten erstellt, schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Nachdem die Beziehung beendet wurde, sendete der Syrer ein Video an den Vater der Jugendlichen. Auch habe er dafür gesorgt, dass die Mutter über eine Drittperson ebenfalls ein solches Video zugeschickt bekam, heisst es im Strafbefehl weiter.
Ausserdem loggte sich der 19-Jährige unbefugt in die Snapchat- und Instagram-Accounts seiner Ex-Freundin ein und veröffentlichte auch dort eine der heimlich erstellen Aufnahmen.
Busse von 1000 Franken und Geldstrafe
Die St. Galler Staatsanwaltschaft bestrafte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlten.
Zu Last gelegt werden ihm Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Verbreitung harter Pornografie mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen sowie unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
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