Der Kanton Glarus kann Wohnraum in Luchsingen als Unterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mieten. (Symbolbild)
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Damit sei der Kanton in der Lage nötigenfalls Synergien nutzen zu können, teilte dieser am Freitag mit.
Glarus musste für die Unterbringung von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden, welche Nothilfe beanspruchen, eine Alternativlösung suchen, nachdem die Eigentümerin und Vermieterin die Wohnungen der bisherigen Unterkünfte in der Mühlefuhr in Ennenda gekündigt hatte.
(SDA)