Antidoping Schweiz will Akteneinsicht im Fall von Doping-Arzt David M.
Jetzt zittern seine «Patienten»

Das Verfahren gegen den Berner Mediziner und Triathleten David M. zieht sich in die Länge. Jetzt verlangt Antidoping Schweiz Akteneinsicht – davor fürchten sich seine Patienten.
Publiziert: 10.11.2019 um 16:41 Uhr
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Aktualisiert: 10.11.2019 um 17:25 Uhr
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David M. ist Arzt und Triathlon-Amateur – in seiner Praxis soll er Athleten mit Doping versorgt haben.
Foto: zvg
Cyrill Pinto

Im Januar 2018 flog er auf: Der Arzt und Amateur-Triathlet David M.* versorgte in seiner Berner Praxis Sportler mit leistungsfördernden Substanzen. Vor der Kamera eines ARD-Reporters, der sich als Athlet ausgab, erklärte M., wie man Testosteron zur Leistungssteigerung einsetzt. SonntagsBlick enthüllte ausserdem, dass David M. im Auftrag der Armee Schweizer Sportler betreute. Das VBS setzte daraufhin die Zusammenarbeit mit ihm aus.

Seit diesen Enthüllungen ermittelt die Berner Justiz gegen David M. wegen Verstössen gegen das Heilmittel- und Sportförderungsgesetz. Doch die Untersuchungen ziehen sich in die Länge. Gemäss Staatsanwaltschaft Bern prüft das Zwangsmassnahmengericht zurzeit jede einzelne Patientenakte des Arztes. Die Richter gehen die Dossiers auf «die mit den Dopingvorwürfen in Zusammenhang stehenden besonderen Behandlungsmethoden und Medikamente» durch, wie Christof Scheurer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bern, auf Anfrage sagt.

Für Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen David. M interessieren sich nun auch die Schweizer Antidoping-Ermittler. «Wir stehen mit der Berner Staatsanwaltschaft in Kontakt, um Akteneinsicht in dem Fall zu erhalten», sagt Ernst König von Antidoping Schweiz zu SonntagsBlick. Danach werde man ein Verfahren anstreben. Wie König erklärt, sind Verfahren gegen sämtliche dem Dopingstatut unterstellte Personen denkbar. «Das umfasst sowohl Athleten wie auch Betreuungspersonen», so König.

Er erzählt, er wurde freigesprochen

David M. praktiziert weiterhin als Arzt, gibt weiterhin Box- und Schwimmkurse. Sportlern in seinem Umfeld erzählt er, dass er freigesprochen wurde. Doch das Verfahren gegen ihn ist nach wie vor pendent. «Das Auslesen der elektronischen Arztpraxisunterlagen ist sehr komplex und dürfte noch sattsam Zeit in Anspruch nehmen», sagt der Sprecher der Berner Staatsanwaltschaft. Dies, weil das Zwangsmassnahmengericht überlastet sei. Technische Störungen und komplexe Fälle kantonaler Staatsanwaltschaften kämen hinzu. Eine Anfrage von SonntagsBlick liess David M. unbeantwortet.

* Name der Redaktion bekannt

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