Altbekannte Forderung wieder aktuell
Stiftung Sucht Schweiz will Nachtverkaufsverbot für Alkohol

Die Stiftung Sucht Schweiz stellt eine altbekannte Forderung wieder auf: In Läden soll Alkohol in der Nacht nicht verkauft werden dürfen. Sucht Schweiz verweist zur Begründung auf die Kantone Genf und Waadt.
Publiziert: 07.02.2023 um 06:54 Uhr
Alkoholika 2018 in einem Laden im Kanton Schwyz. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

In diesen beiden Kantonen seien seit der Einführung des Nachtverkaufsverbots für Alkohol die Spitaleinlieferungen wegen Alkoholvergiftungen um bis zu 30 Prozent zurückgegangen. Das schreibt die Stiftung in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht «Schweizer Suchtpanorama 2023».

Insbesondere weniger jüngere Personen hätten deswegen ins Spital eingeliefert werden müssen, schreibt Sucht Schweiz in dem Bericht, den die Stiftung jedes Jahr publiziert. Die Stiftung verlangt weiter generell höhere Preise für Alkohol und einen besseren Jugendschutz auch tagsüber.

Beim Tabak verlangt Sucht Schweiz unter anderem eine Verteuerung von sogenannten «Puff Bars» zum Schutz von Jugendlichen. Diese elektronischen Zigaretten verbreiteten sich unter jungen Leuten.

(SDA)

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