Darum gehts
- Moretti-Anwälte sprechen über Brandnacht in Crans-Montana und Verantwortung der Mandanten
- Zwei Notausgänge im Lokal behauptet, Augenzeugen widersprechen diesen Angaben
- Letzte behördliche Kontrolle des Schaumstoffs im Lokal erfolgte 2019 ohne Beanstandung
Das Anwaltsteam der Morettis hat sich gegenüber RTS in einem ausführlichen Interview zu Wort gemeldet. Dabei gehen sie erstmals konkret auf die Ereignisse in der Brandnacht sowie die Verantwortung ihrer Mandanten ein. Sie nahmen zu folgenden Punkten Stellung:
«Ich denke, die Ermittlungen werden genau klären, wer was getan hat», sagt Yaël Hayat zu Beginn. Sie vertritt die 40-jährige Jessica Moretti. Die Juristin räumt ein, dass Moretti selbst beim Servieren der Champagnerflaschen beteiligt war. «Ich glaube, Jessica Moretti war in diesen Moment involviert. Aber ich glaube überhaupt nicht, dass dieser Moment in eine Hierarchie passt, in der eine Person auf der einen Seite Befehle oder Anweisungen erteilt», erklärt sie weiter. Mehrere Zeugen hatten zuvor angegeben, Moretti hätte die Anweisung zur Champagner-Show gegeben.
Zudem kursierte der Vorwurf, die 40-Jährige sei mit der Kasse des Lokals geflüchtet. Mehrere Videos zeigten, wie Moretti hastig die Treppe hinaufging. Dieser hastige Aufstieg über die Treppe habe ausschliesslich den Zweck gehabt, die Feuerwehr zu alarmieren, betont die Anwältin.
«Der Notausgang ist mit einem sogenannten Panikgriff ausgestattet, den man nicht schliessen oder blockieren kann», sagte Anwalt Nicola Meier. Dieser Ausgang sei also offensichtlich offen gewesen. Für die erforderliche Breite der Treppe seien die Behörden und deren Normen zuständig. Das Betreiberpaar Moretti habe sich an die Anweisungen gehalten.
Nach Angaben der Morettis soll es im Le Constellation zwei Notausgänge gegeben haben. Einer von ihnen war der Haupteingang, der zweite lag gegenüber der Toiletten im Keller und führte zum Treppenhaus des Gebäudes, in dem sich die Bar befand. Diese seien auch entsprechend gekennzeichnet gewesen.
Diese Aussagen widersprechen Ausführungen von Augenzeugen, die in der Brandnacht anwesend waren. Mehrere Gäste und Mitarbeiter gaben an, keine Schilder gesehen zu haben. Jacques Moretti soll zudem eine Seitentür erwähnt haben. Diese soll allerdings in der Silvesternacht verschlossen und nicht als Notausgang gekennzeichnet gewesen sein. Der Barinhaber brach die Tür nach Ausbruch des Brandes eigenhändig auf.
Der Besitzer habe sich beim Händler ausserdem sehr wohl über die Eignung des Schaumstoffmaterials für eine öffentliche Einrichtung informiert, sagte Anwalt Patrick Michod. Und er habe sich bei den Händlern ausdrücklich erkundigt, ob dieser Schaumstoff Gefahren berge. Die Gemeinde habe das Lokal mehrmals kontrolliert und die Dämmung bei späteren Kontrollen nicht beanstandet.
Zuletzt wurde das Le Constellation 2019 kontrolliert. Den Behörden lag keine Mängel-Meldung über den Schaumstoff vor. Moretti gab an, das Material eingebaut zu haben.
Zur Breite der Treppe, die angeblich verschmälert wurde, sagten die Anwälte, dass dies nicht im Ermessen der Betreiber liege. Die Breite werde durch behördliche Normen festgelegt, deren Einhaltung auch von den Behörden kontrolliert werden müsse. Die Betreiber hielten sich an die Anweisungen bezüglich Notausgängen, Treppenbreite und Beschilderung.
Im Interview mit RTS wiesen die Moretti-Anwälte alle Vorwürfe vehement zurück. So gaben sie an, ihre Mandanten, hätten die Immobilien in Crans-Montana weder in bar erworben, noch seien die verwendeten Gelder zweifelhaft gewesen. Medien berichteten zuvor, das Betreiberpaar habe seine Immobilien bar bezahlt. «Alles falsch», so der Anwalt.
Moretti fiel in der Vergangenheit der Justiz wegen Zuhälterei und Versicherungsbetrug auf. Dazu sagt sein Anwalt Nicola Meier: «Das existiert, gehört aber zu einem anderen Lebensweg als dem von Jacques Moretti seit seiner Niederlassung in der Schweiz.» Zudem habe dies nichts mit den Ermittlungen zu tun.
Jacques Moretti befindet sich seit dem 9. Januar in Untersuchungshaft. Als Grund wird Fluchtgefahr genannt. Seine Frau ist auf freiem Fuss, unterliegt aber Auflagen, wie einem Ausreiseverbot und einer täglichen Meldepflicht bei der Polizei.