«Niemand stand so richtig hinter der Anklage»
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Blick-Reporterin zum Prozess:«Niemand stand so richtig hinter der Anklage»

Ali starb bei Behandlung
Luzerner Ärzte nach Tod eines Babys freigesprochen

Zwei Ärzte und eine Ärztin sind nicht für den Tod eines Babys verantwortlich. Das entschied das Kriminalgericht Luzern am Mittwochabend. Der Säugling starb 2021 bei einer Leistenbruch-Operation.
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Der Säugling verstarb im Jahr 2021 kurz nach seiner Geburt. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Mattia JutzelerRedaktor News

Der Tod des kleinen Ali* (†10 Wochen) im November 2021 war für alle Involvierten eine Tragödie. Der Säugling starb während einer Behandlung. Die Eltern gaben einem Luzerner Operations-Trio die Schuld. Deshalb wurde das zuständige OP-Team angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf den zwei Ärzten und der Ärztin vor, das Risiko des Eingriffes nicht berücksichtigt zu haben. Die Angeklagten wurden am Mittwochabend vom Kriminalgericht Luzern freigesprochen, wie «Zentralplus» berichtete.

Baby starb bei Operation

Der zwei Monate alte Ali wurde kurz nach seiner Geburt mit einem Herzfehler und Kleinwuchs diagnostiziert. Ausserdem äusserte ein Spezialist die Vermutung, das Baby könnte am seltenen «Williams-Beuren-Syndrom» leiden, einer genetischen Krankheit. 

Da Ali zu alledem noch einen Leistenbruch hatte, mussten ihn die drei Ärzte operieren. Dabei kam es zu Komplikationen bei der Narkose. Aufgrund eines Blutdruckabfalles musste Ali zweimal wiederbelebt werden. Der Säugling verstarb schliesslich tragischerweise an einem Kreislaufkollaps.

Genaue Todesursache unklar

Warum das Luzerner Kriminalgericht die drei Angeklagten freisprach, ist laut «Zentralplus» noch unklar. Der Verteidiger vertrat die Position, dass die Operation an Ali nötig gewesen wäre und die genaue Ursache für den Kreislaufkollaps nicht eindeutig geklärt sei. Ausserdem hätten die Angeklagten nicht gewusst, dass der Säugling am «Williams-Beuren-Syndrom» leide.

Die Angeklagten wollten vor Gericht keine Fragen beantworten. Während der Verhandlung wirkte es oft so, als verstanden nur die Angeklagten die medizinischen Details.

Die Eltern als Privatkläger und die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung angemeldet. Damit muss es das Gericht nun schriftlich begründen.

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