Eine PC-7 der Schweizer Armee beim Start vom Flugplatz Payerne. (Archivbild)
Foto: Keystone/LAURENT GILLIERON

Absturz von PC-7 am Schreckhorn
Fehler von Militärpilot René S. war Unfallursache

Nun ist klar, weshalb ein PC-7 im September 2017 am Schreckhorn abgestürzt ist: Der Pilot René S. flog trotz ungenügender Sichtverhältnisse nach den Regeln des Sichtflugs statt im Instrumentenflugverfahren.
Publiziert: 20.08.2019 um 08:19 Uhr
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Aktualisiert: 21.08.2019 um 15:43 Uhr
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René S., genannt Rönu, stürzte mit der PC-7 am Schreckhorn ab.
Foto: Screenshot Tele M1

Oberstleutnant René S.* (†51), genannt «Rönu», stürzte im September 2017 mit  seiner PC-7 am Schreckhorn ab. Der 51-Jährige kam dabei ums Leben. S. war seit seinem 15. Lebensjahr geflogen und galt als überaus erfahren. Angefangen hatte er auf dem Flugplatz Grenchen SO als Segelflieger.  (BLICK berichtete)

Wie es zu dem tragischen Absturz kam, war bis dato unklar. Die Militärjustiz leitete entsprechende Ermittlungen ein.

Am Dienstag vermeldet die Behörde: Die Unfallursache ist geklärt! Der Absturz «ist auf ein Fehlverhalten des Piloten zurückzuführen», heisst es in der Mitteilung. Trotz ungenügender Sichtverhältnisse flog S. nach den Regeln des Sichtflugs anstatt im Instrumentenflugverfahren.  Der 51-Jährige plante einen rund dreistündigen Sichtflug über die Alpen mit einer Zwischenlandung in Locarno. Doch dort kam er nie an.

Donnerte mit über 300 km/h gegen den Berg

Los ging es in Payerne VD um 8.30 Uhr. Eine halbe Stunde später erreichte S. die freigegebene Höhe von 13'000 Fuss (3'962 m ü. M.). Drei Minuten später brach der Funk - und Radarkontakt zum Piloten ab. Wie sich herausstellte, war das Flugzeug ca. 100 m unterhalb des Schreckhorn-Gipfels mit der westlichen Bergflanke kollidiert.

Aufgrund der Aufprallgeschwindigkeit von über 300 km/h ist davon auszugehen, dass der Pilot durch den Aufprall sofort getötet wurde. Das Flugzeug wurde vollständig zerstört. Die Trümmer verteilten sich über die gesamte Bergflanke sowie über den darunterliegenden Gletscher.

Foto: KEY

Flugzeug befand sich in den Wolken

In seinem Schlussbericht hält der Untersuchungsrichter fest, dass das Flugzeug bei einer kontrollierten Fluglage ca. 100 m unterhalb des Gipfels mit dem Schreckhorn kollidierte. Das Flugzeug befand sich in diesem Zeitpunkt in den Wolken. Es ist davon auszugehen, dass der Pilot während des ganzen Flugs bis zum Unfall nach Sichtflugregeln flog.

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Absturzstelle am Schreckhorn: Links ein rot-weisses Trümmerteil des PC-7, rechts die Aufprallstelle im Fels mit Schuttkegel.
Foto: VBS/Luftwaffe

Die Wetterbedingungen auf der Alpennordseite liessen zum Unfallzeitpunkt jedoch keinen reinen Sichtflug über den Alpenhauptkamm zu. Dort, wo dies nicht möglich war, hätte der Flug jedoch nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden können.

Falsche Entscheidung getroffen

Der Untersuchungsrichter kommt zum Schluss, dass der Pilot aufgrund der vorherrschenden Wetterlage bei der Überquerung des Alpenhauptkamms das falsche Verfahren – Sicht- statt Instrumentenflug – wählte oder zumindest der Einsatzzentrale per Funk nie einen formell korrekten Wechsel meldete. Somit stellt ein fliegerischer Aspekt die Unfallursache dar.

Da der Pilot den Absturz nicht überlebte, wird dem Verfahren keine weitere Folge gegeben. (jmh)

* Name der Redaktion bekannt

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