«Maske ist Maske, obs passt oder nicht!»
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Neue Massnahmen des Bundesrats
«Maske ist Maske, obs passt oder nicht!»

Der Bundesrat will besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Firmen unter die Arme greifen. Statt nur 400 Millionen Franken soll dafür von Bund und Kantonen maximal eine Milliarde Franken bereitgestellt werden.
Publiziert: 18.11.2020 um 12:48 Uhr
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Aktualisiert: 18.11.2020 um 21:16 Uhr
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Die Aussichten der Tourismusbranche sind alles andere als rosig.
Foto: Keystone

Reisebüros, Hotels und Event-Firmen: Sie alle stehen wegen des Coronavirus unverschuldet am Abgrund. Für die sogenannten Härtefälle unter ihnen will der Bundesrat nun mehr Geld bereitstellen. Die ursprünglich vorgesehenen 400 Millionen Franken will der Bundesrat auf eine Milliarde aufstocken.

Bei den zusätzlichen Geldern übernimmt der Bund den grösseren Anteil: Statt nur die Hälfte sind es dort 80 Prozent. Über die gesamte Milliarde gesehen trägt der Bund damit zwei Drittel und die Kantone einen Drittel der Kosten.

Während die Verordnung für die erste Tranche von 400 Millionen bereits per 1. Dezember in Kraft tritt, dauert es bei den zusätzlichen Geldern noch etwas länger. Denn dafür braucht es eine Änderung des Covid-Gesetzes, der das Parlament erst zustimmen muss.

Unterschiedliche Lösungen je nach Kanton

Die Kantone seien bei den Bedingungen für die Auszahlung und der Art und Weise, wie die Gelder gesprochen würden, frei, so Finanzminister Ueli Maurer (69). Ob es A-fonds-perdu-Beiträge geben werde, hänge damit vom Kanton ab. «Die Probleme stellen sich unterschiedlich, deshalb wird es auch unterschiedliche kantonale Lösungen geben», sagt Maurer.

Neben der überarbeiteten Härtefall-Regelung legt der Bundesrat dem Parlament auch eine Gesetzesänderung zu den Bürgschaften (Covid-Krediten) vor. Vorerst will die Regierung keine Notkredite mehr vergeben. Aber man will die gesetzliche Grundlage schaffen, dass man das im Notfall rasch wieder tun könnte.

Ausserdem wird die Kurzarbeits-Entschädigung wieder ausgeweitet: Die Karenzfrist wird aufgehoben, zusätzlich sollen neu auch – wie bereits während der ersten Welle – befristet Angestellte Anspruch haben.

«Maske ist Maske, ob das passt oder nicht»

Wieder aktivieren will der Bundesrat auch die Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Maskenpflicht. Heute werden diese im ordentlichen Strafverfahren abgewickelt. Nun soll die Polizei wieder direkt Bussen ausstellen können, die dann auch gleich bezahlt werden können. «Je besser wir uns verhalten, umso schneller können wir Massnahmen wieder abbauen», begründet Mauer die Massnahme. Vielleicht helfe eine Busse bei zu wenig Disziplin. «Maske ist Maske, ob das passt oder nicht!»

Bund entschädigt Sport für Ticket-Einnahmen

Auch beim Sport bessert der Bundesrat nach. Für professionelle und halbprofessionellen Sportclubs gibt es neu auch A-fonds-perdu-Beiträge. Bis zu 115 Millionen Franken der insgesamt 175 Millionen Franken, die für Darlehen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen, sollen ohne Verpflichtung zur Rückzahlung geleistet werden.

Der Bundesrat will den Klubs bis zu zwei Drittel der entgangenen Ticket-Einnahmen entschädigen. Grundlage sind die Zahlen aus der Saison 2018/19. Das ist allerdings an Auflagen geknüpft: Auf Dividenden etwa muss verzichtet werden und Spitzenlöhne müssen gekürzt werden. «Der Sport hat eine wichtige gesellschaftliche Funktion», betont Verteidigungsministerin Viola Amherd. Es sei wichtig, die Strukturen zu erhalten – insbesondere die Nachwuchsförderung.

Die Klubs müssen denn auch ihre Junioren- und auch die Frauenförderung auf dem bisherigen Niveau belassen und transparent über die Verwendung der Gelder informieren.

Zivilschutz muss ran

Zuletzt hat der Bundesrat neben dem Assistenzdienst der Armee nun auch den Zivilschutz aufgeboten. Insgesamt will er den Kantonen ein Kontingent von maximal 500’000 Diensttagen bereitstellen. Die Zivilschützer sollen insbesondere das Pflegepersonal entlasten, in den Testzentren aushelfen und beim Contact Tracing anpacken. (gbl)

PK Bundesrat vom 18. November
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