Fremde im eigenen Dorf
Wie Gemeinden langjährige Bewohner schröpfen

In Basel muss eine Tochter für ihre Mutter Bestattungsgebühren bezahlen, obwohl die Frau 85 Jahre im Dorf gelebt hatte. Kein Einzelfall: Ziehen ältere Leute weg und wollen trotzdem mit der langjährigen Heimat verbunden bleiben, geht das ins Geld.
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Zieht eine Person in eine andere Gemeinde ins Altersheim, gibt es oft Probleme. (Symbolbild)
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Eine Tochter zahlte in Muttenz 635 Franken für das Grab ihrer Mutter
  • Trotz 85 Jahren im Dorf galt sie nach dem Umzug ins Heim als auswärtig
  • Das Parlament will den Umgang mit dem Wohnsitz ändern, der Bundesrat ist dagegen
Weisses Viereck
Tobias BruggmannRedaktor Politik

Für ältere Menschen ist der Umzug ins Heim ein grosser Einschnitt. Nicht nur persönlich, sondern auch finanziell. Und manchmal sogar über den Tod hinaus. Die «bz Basel» berichtet von einem Fall, bei dem die Tochter die Bestattungskosten für ihre Mutter in Muttenz BL bezahlen musste, obwohl diese 85 Jahre lang dort gelebt hatte.

In den letzten Jahren war sie jedoch in ein Pflegezentrum nach Pratteln BL gezogen. Darum galt sie in Muttenz als auswärtige Person. Eine Rechnung von 635 Franken war die Folge. «Es geht mir nicht ums Geld, es geht mir um Menschlichkeit und die abwertende Behandlung meiner Mutter», so die Tochter gegenüber der Zeitung.

Kein Einzelfall: 2024 zwang die Stadt Baden AG eine 90-jährige Frau, ihren Wohnsitz nach Spreitenbach AG zu verlegen, weil sie dort in einem Altersheim ist. Denn: Die Wohngemeinde muss einen Teil der Kosten für ihren Heimaufenthalt zahlen. Im Kanton Zürich sollte gar ein Ehepaar getrennte Wohnsitze bekommen, weil der Mann im Heim ist, wie die «NZZ am Sonntag» berichtete.

Jetzt wird die Politik aktiv

Hintergrund ist ein Bundesgerichtsurteil, wonach man beim Heimeintritt seinen Wohnsitz behält, wenn die Einweisung von Dritten entschieden wird. Anders liegt der Fall, wenn sich eine urteilsfähige Person freiwillig zu einem dauerhaften Heimaufenthalt entschliesst und das Heim frei wählt. Doch je nach Kanton, ja je nach Gemeinde, werden die Regeln unterschiedlich stark durchgesetzt.

Mittlerweile ist auch die nationale Politik aktiv geworden. Die Gesundheitskommission des Nationalrates verlangte in einem Vorstoss, dass «Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, ihren Wohnsitz behalten dürfen». Die Frage der Freiwilligkeit lasse sich kaum präzise beantworten. Auch finanzielle Fragen stellen sich. So bleibt die Restfinanzierung der Pflegekosten bei der vorherigen Wohnsitzgemeinde bestehen, obwohl die Person am neuen Ort die Steuern zahlt.

Der Bundesrat ist gegen den Vorstoss. Die Gemeinde habe ja lange von den Steuereinnahmen profitieren können. Die Landesregierung verweist wiederum auf das Bundesgericht, wonach der Lebensmittelpunkt entscheidend sei. Im Parlament lief er damit allerdings auf, sowohl National- als auch Ständerat nahmen den Vorstoss an.

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