Von Donnerstag bis Sonntag findet die Europawahl statt. Aber worüber wird eigentlich genau abgestimmt – und worüber nicht? Welchen Einfluss hat das Europaparlament? Ein Überblick:
Wann findet die Europawahl statt?
Vom 6. bis 9. Juni können Stimmen abgegeben werden – je nach Land an einem anderen Tag. Den Auftakt machen die Niederländerinnen und Niederländer, die am Donnerstag, 6. Juni, an die Urne gehen können. Es folgen Irland (Freitag) und Tschechien (Freitag und Samstag).
In Lettland, Malta und der Slowakei kann am Samstag gewählt werden – in Italien am Samstag und Sonntag. Im Rest der EU wird am Sonntag, 9. Juni, gewählt. Mit den unterschiedlichen Terminen sollen verschiedene Wahltraditionen in den Ländern beibehalten werden können.
Wer wählt?
Insgesamt leben in der EU rund 360 Millionen Wahlberechtigte. In den meisten Ländern gilt für die Teilnahme an der Wahl das Mindestalter von 18 Jahren. In Belgien, Deutschland, Österreich und Malta können aber auch 16- und 17-Jährige wählen. Das Mindestwahlalter in Griechenland liegt bei 17 Jahren.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden 720 Abgeordnete. Von der reinen Anzahl her sind das zwar weniger Politikerinnen und Politiker als bei der vergangenen Wahl, damals zogen 751 Volksvertreterinnen und -vertreter ins Parlament ein. Mit dem Austritt Grossbritanniens aus der EU verloren zahlreiche Abgeordnete ihr Mandat. Im Vergleich zur derzeitigen Zahl der Abgeordneten werden 15 Plätze mehr vergeben.
Wie sind die Abgeordneten auf die Länder verteilt?
Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Land in der EU auch die meisten Abgeordneten. Deutsche sind im Parlament aber dennoch unterrepräsentiert.
Während ein deutscher Abgeordneter gemessen an der Gesamtbevölkerung im Durchschnitt rund 875'000 Menschen vertritt, sind es bei einem Abgeordneten aus Malta nur knapp 100'000. Gäbe es diese Ungleichheit nicht, müsste das Parlament entweder deutlich grösser werden oder die Bürgerinnen und Bürger der kleinsten EU-Länder würden lediglich von einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten vertreten.
Wie wird gewählt?
Das unterscheidet sich von Land zu Land, teils von Partei zu Partei. EU-weit einheitlich ist, dass die Anzahl der Abgeordneten einer Partei proportional zur Anzahl der erhaltenen Stimmen sein muss. Länderübergreifende Listen gibt es nicht.
Welche Auswirkungen hat die Wahl?
Welche Mehrheiten im Parlament organisiert werden können, hat entscheidenden Einfluss auf neue EU-Gesetze. So musste bei vielen aktuellen Vorhaben wie etwa dem Verbrenner-Aus oder umstrittenen Naturschutz- und Klimagesetzen eine Mehrheit im Parlament zustimmen. Auch bei der Verteilung von Geld, wie der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament einen grossen Einfluss.
Die meisten Gesetze werden aber zusammen mit den EU-Staaten verhandelt und müssen auch im sogenannten Rat eine Mehrheit finden. Dort entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen nationalen Regierungen. Auf die Mehrheitsverhältnisse in dieser Institution hat die Europawahl keinen direkten Einfluss.
Die Besetzung der EU-Kommission nach der Wahl kann das Parlament hingegen beeinflussen. Zwar ist es zunächst Aufgabe der Staats- und Regierungschefs, einen Vorschlag für die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten zu machen, das Parlament kann diesen aber ablehnen. In der Regel wird auch ein Kandidat aus den Reihen der grössten Fraktion im Parlament vorgeschlagen.
Der Rat und der designierte Präsident erarbeiten dann eine Liste der restlichen Kommissare, je einer aus jedem EU-Staat. Das Parlament muss auch der Ernennung der restlichen Kommissare zustimmen.