Darum gehts
- Grünen-Nationalrätin fordert Gesetzesänderung für Fundtiere-Verantwortung der Gemeinden
- Tierärzte müssen verletzte Fundtiere behandeln, tragen aber finanzielle Risiken
- Behandlungskosten für Fundkatze «Brombeeri» beliefen sich auf über 3000 Franken
Eine verletzte Katze liegt auf der Strasse. Ein Passant bringt sie zum Tierarzt. Letzterer ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Tier zu behandeln. Doch was passiert, wenn sich danach keine Besitzerin oder kein Besitzer findet?
Dann bleibt der Tierarzt auf den Kosten sitzen. Das ist auch Grünen-Nationalrätin Meret Schneider (33) zu Ohren gekommen. Die Zürcherin will nun gegen diesen Missstand vorgehen. In einer Motion fordert sie eine Änderung des Tierschutzgesetzes.
Der Fall von Büsi «Brombeeri»
Anfang Jahr sorgte der Fall der Katze «Brombeeri» für Gesprächsstoff. Die verletzte Fundkatze war 2022 von der Polizei in eine Tierklinik in Neuendorf SO gebracht worden. Dort musste sie sofort operiert werden. Kosten: über 3000 Franken.
Die Tierklinik sah die Gemeinde als öffentliches Fundbüro in der Pflicht, für «Brombeeri» zu zahlen. Es kam zum Rechtsstreit. In letzter Instanz entschied das Bundesgericht, dass die Einwohnergemeinde Neuendorf die Behandlungskosten nicht übernehmen muss, wie die «Solothurner Zeitung» berichtete. Im Tierschutzgesetz fehlt die rechtliche Grundlage für eine sogenannte Ausfallhaftung des Gemeinwesens.
Behandeln oder einschläfern?
Das will Grünen-Nationalrätin Schneider nun ändern. Geht es nach ihr, soll der Bundesrat im Gesetz ausdrücklich festschreiben, «dass die Gemeinden für auf ihrem Grund aufgefundene Heimtiere verantwortlich sind». Ein verletztes Heimtier gelte als Fundtier. Die Gemeinden sind für Fundsachen und deren Unterhalt zuständig, weshalb diese Regelung naheliege.
Wenn kein Halter bekannt ist, muss sich der Tierarzt dazu entscheiden, das Fundtier zu behandeln und das finanzielle Risiko zu tragen – oder das Tier direkt einzuschläfern. «Wenn man dem Tier noch problemlos helfen kann, will man es nur ungern einschläfern», so Schneider. Die aktuelle Regelung führe unter anderem dazu, dass viele Tierärztinnen und Tierärzte keinen Notfalldienst mehr anbieten, weil sie zu oft auf den Kosten sitzen bleiben würden.
Auf das Problem der fehlenden Rechtssicherheit, das Tierärzte in ein Dilemma bringt, ist Schneider im Austausch mit Tierschützern gestossen. Auch für sie kann das finanziell spürbar werden: Der Tierrettungsdienst Schweiz erklärt auf Anfrage, dass kleinere Tierarztpraxen die Behandlungskosten für ein gerettetes, herrenloses Tier teilweise an die Tierschützer weiterverrechnen.