Die rückwirkende Zollsenkung von 39 auf 15 Prozent sei «in der Annahme und Erwartung» vorgenommen worden, dass das Abkommen bis zum ersten Quartal erfolgreich ausgehandelt wird. Dies steht in einem am Donnerstag veröffentlichten Dokument des Handelsbeauftragen im US-Bundesblatt «Federal Register». Zuerst hatte CH Media darüber berichtet.
Sollte diese Frist verstreichen, will das Weisse Haus die vorgesehene Senkung der Strafzölle «gegebenenfalls überprüfen und überdenken». Das heisst etwa soviel wie: Läuft es nicht so, wie die Trump gerne möchte, dann können die Zölle schnell wieder erhöht werden.
Rückforderungen von 100 Millionen Franken
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schrieb dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Verhandlungen zeigen würden, ob dieses Datum eingehalten werden könne. «Ziel ist ein Abschluss im ersten Quartal 2026, wie im Joint Statement vermerkt.»
Der Handelsbeauftragte gibt im Dokument vom Donnerstag auch bekannt, dass die Importeure die zu hohen Strafzölle, die sie in den vergangenen fast fünf Wochen bezahlt haben, bei der US-Zollbehörde zurückverlangen können. Laut dem CH-Media-Bericht wird diese Differenz in Bern auf einige Hundert Millionen Franken beziffert. Das WBF verfüge derzeit über keine genauere Schätzung, hiess es auf Anfrage.
Parlament verabschiedet Verhandlungsmandat
Der Bundesrat erhielt derweil vom Parlament Rückendeckung für die Zoll-Verhandlungen mit den USA. Nach der zuständigen Kommission des Nationalrats verabschiedete auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) am Dienstag das Verhandlungsmandat.
Am 10. Dezember hatte Wirtschaftsminister Guy Parmelin (66) verkündet, dass die US-Zölle auf Schweizer Waren rückwirkend ab dem 14. November gelten. Ende dieses Jahres werde die Schweiz bereit sein für die kommenden Verhandlungen. «Die Herausforderungen bleiben gross», sagte er an der Medienkonferenz.