Umwelt
Gefahrenfreie Altlasten dürfen neu an alten Standort zurück

Dekontaminierte Altlasten dürfen wieder am ursprünglichen Standort eingebaut werden. Dies aber nur dann, wenn der Wiedereinbau umweltfreundlicher ist als die Entsorgung. Der Bundesrat hat dafür die Altlastenverordnung geändert, wie er am Freitag mitteilte.
Publiziert: 31.05.2024 um 11:13 Uhr
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Aktualisiert: 31.05.2024 um 16:14 Uhr
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Dekontaminierte Altlasten dürfen wieder am ursprünglichen Standort eingebaut werden, wenn der Wiedereinbau umweltfreundlicher ist als die Entsorgung. Der Bundesrat hat dafür eine Verordnung angepasst. (Themenbild)
Foto: GAETAN BALLY
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Unter den bisherigen rechtlichen Bestimmungen mussten bei gewissen Sanierungen grosse Materialmengen in Entsorgungsanlagen transportiert, dort behandelt und schliesslich an einen anderen Ort gebracht oder ins Ausland exportiert werden. Dies, obwohl sie am ursprünglichen Standort nach einer allfälligen Behandlung keine Umweltgefährdung mehr dargestellt hätten, teilte der Bundesrat mit.

Ab dem 1. Juni wird es bei grossen Sanierungsvorhaben mit Zustimmung des Bundes möglich sein, solches Aushubmaterial am Sanierungsstandort wieder einzubauen. Ein erneuter Sanierungsbedarf müsse aber ausgeschlossen werden können und der betroffene Standort langfristig überwacht werden.

In der Schweiz gibt es laut dem Bundesrat rund 38'000 Standorte mit umweltgefährdenden Stoffen.

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