Um Asylsuchende zu identifizieren
Bund braucht mehr Personal für Handyauswertungen

Der Bund wird künftig in vielen Fällen Handyauswertungen zur Identifikation von Asylsuchenden vornehmen. Die Umsetzung einer vom Parlament verabschiedeten Vorlage führt zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand, wie die Regierung am Freitag mitteilte.
Publiziert: 10.03.2023 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 10.03.2023 um 15:01 Uhr
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Wenn Asylsuchende nicht auf anderem Weg identifiziert werden können, sollen künftig auch deren Handys ausgewertet werden dürfen. (Themenbild)
Foto: GAETAN BALLY

Die neuen Aufgaben wie das Auslesen eines Datenträgers, die Zwischenspeicherung und die Auswertung werden laut dem Bundesrat künftig durch Mitarbeitende in den sechs Bundesasylzentren wahrgenommen. Es sei davon auszugehen, dass dafür zusätzliches Personal benötigt werde - sechs zusätzliche Vollzeitstellen und sechs zusätzliche Teilzeitstellen.

Asylsuchende ohne Ausweispapiere

Fast drei Viertel der Asylsuchenden haben durchschnittlich in den vergangenen Jahren keine Ausweispapiere abgegeben. Bei rund der Hälfte von ihnen geht der Bund davon aus, dass künftig verschiedene Datenträger ausgewertet werden könnten, wie es im Bericht zur entsprechenden Verordnungsänderung heisst.

Auf der Grundlage des langjährigen Durchschnittswertes von 20'000 Asylgesuchen pro Jahr ist demnach davon auszugehen, dass künftig pro Bundesasylzentrum pro Arbeitstag durchschnittlich fünf Auswertungsverfahren durchgeführt werden. Derzeit sind die Asylzahlen deutlich höher.

Mögliche Beschleunigung im Asylverfahren

Mittel- und langfristig erwartet der Bund durch die neuen Auswertungsmöglichkeiten aber Kosteneinsparungen, wie es heisst. Durch das frühzeitige Vorliegen zusätzlicher Informationen zur Identität, zur Nationalität oder zum Reiseweg könne das Asylverfahren in Einzelfällen beschleunigt werden.

Asylsuchende sollen ihre elektronischen Datenträger nur dann aushändigen müssen, wenn ihre Identität, die Nationalität oder der Reiseweg weder gestützt auf Identitätsausweise noch auf andere Weise festgestellt werden können. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss gemäss Verordnungsentwurf für jeden Einzelfall vorgängig eine Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen. Ein zwangsweiser Entzug eines Datenträgers ist per Gesetz nicht vorgesehen.

Die Vernehmlassung zu den für die Umsetzung notwendigen Verordnungsanpassungen dauert bis zum 19. Juni. Dabei soll etwa festgelegt werden, welche Personendaten auf den Datenträgern von Asylsuchenden durch das SEM ausgewertet werden dürfen. Zudem werden die für die Auswertung zuständigen Stellen im SEM bezeichnet und das Verfahren zur Auswertung der Datenträger geregelt. Wann der Bundesrat die Regelung in Kraft setzt, ist noch unklar. (SDA)

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