Darum gehts
- Bundesrat will Sanktionen gegen Ukraine in Gesetz verankern, Kritik wächst
- SP lehnt Dauerrecht ab, warnt vor internationaler Isolation der Schweiz
- Mitte fordert langfristige Regelung, FDP will Flexibilität für Einzelfälle
Es ist viel Kritik, die sich der Bundesrat anhören muss. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs übernimmt die Schweiz weitgehend die EU-Sanktionen gegen Russland. Doch: Wegen der Neutralität wendet sie der Bundesrat zusätzlich auch auf Kiew an. Das betrifft nicht nur Panzer oder Munition, sondern auch Güter wie Schutzwesten, Tarnnetze oder einzelne Chemikalien.
Für die Russland-Sanktionen hat Bern mit dem Embargo-Gesetz eine rechtliche Grundlage. Nicht so für jene gegen die Ukraine: Hier wich der Bundesrat auf Notrecht aus. Doch nach vier Jahren soll nun auch dieses Ausfuhrverbot rechtlich abgestützt werden. In der Vernehmlassung stösst der Gesetzesentwurf bei den Parteien jedoch auf Vorbehalte.
«Übermässig strikte, exzessive Auslegung»
Die SP lehnt das Spezialgesetz gleich komplett ab. Für die Sozis ist es politisch falsch und rechtsstaatlich problematisch, die befristeten Sanktionen gegen Kiew nun in Dauerrecht zu überführen. Völkerrechtlich sei klar: Wird ein Staat eindeutig Opfer einer Aggression, die von der Mehrheit der Staaten als solche anerkannt wird, erlaube die Uno-Charta individuelle und kollektive Selbstverteidigung sowie Unterstützung des Opfers.
Daraus schliesst die SP: «Zwangsmassnahmen dürfen sich nur gegen den Aggressor Russland richten, nicht gegen die überfallene Ukraine.» Ein Exportverbot sogar für Schutzgüter wie Schutzwesten oder Tarnnetze «ist eine übermässig strikte, exzessive Auslegung des Gleichbehandlungsgebots und isoliert die Schweiz international».
Das könnte unser Land teuer zu stehen kommen, warnt die SP. Es lasse die Schweiz als unzuverlässig erscheinen. Hiesige Rüstungsfirmen würden links liegen gelassen. Auch habe die Schweiz das Gleichbehandlungsgebot ohnehin nicht immer strikt ausgelegt, sondern einzelne Seiten bevorzugt, verweist die Partei auf den Zweiten Weltkrieg oder den Irak-Krieg. So spreche gerade im Ukraine-Krieg alles dagegen, Opfer rechtlich wie Aggressor zu behandeln.
Spezialgesetz sei zu kurz gedacht
Bedenken äussert auch die Mitte-Partei in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Für sie sollte der Bundesrat die Sicherheitsinteressen der Schweiz stärker gewichten. Immerhin werde in der Ukraine auch Europa verteidigt. Deshalb fordert die Partei die Regierung auf, gegenüber Kiew kulanter zu sein.
Ohnehin aber ist für die Mitte ein Spezialgesetz zu kurz gedacht. In der derzeit unsicheren Weltlage würden weitere Konflikte wahrscheinlicher. «Es ist damit zu rechnen, dass sich die Schweiz über kurz oder lang erneut in einer vergleichbaren Situation wiederfindet.» Dann müsste der Bundesrat schon wieder auf Notrecht zurückgreifen. Daher wäre besser gewesen, hätte der Bundesrat eine langfristige Regelung unabhängig von der Ukraine vorgeschlagen.
Auch die Grünen wollen von dem Gesetz nichts wissen. Die Ausfuhr von Rüstungsmaterial an Kriegsparteien sei ohnehin verboten – die neutralitätsrechtlichen Pflichten erfüllt. Weitere Zwangsmassnahmen gegenüber der Ukraine als Opfer des russischen Angriffskriegs seien aber ein international einzigartiges und schwer zu vermittelndes Signal an alle Partnerstaaten.
Während SVP und GLP auf eine Stellungnahme verzichten, spricht die FDP von einer wichtigen Grundlage, die die heutige Praxis im Gesetz verankert. Wichtig aber sei, eine Flexibilität beizubehalten. Der Bundesrat müsse weiterhin Einzelfallentscheide treffen können. Und für FDP wie Mitte ist gleichzeitig wichtig, dass der Parlamentsdebatte zur SVP-Neutralitätsinitiative nicht vorgegriffen wird. Mit dem Volksbegehren würde ohnehin alles wieder anders.