Milliardenausfälle drohen – wegen Trump
Hat sich die Schweiz bei der Mindeststeuer verzockt?

Die OECD-Mindeststeuer hätte zum globalen Standard werden sollen. Doch bislang wurde sie nur von 33 Staaten weltweit umgesetzt. Wissenschaftler der HSG wollen die Steuer darum bis 2026 einstampfen. Die Schweiz könnte hohe Steuerbeträge von US-Konzernen verlieren.
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Die OECD-Mindeststeuer soll verhindern, dass internationale Konzerne ihre Gewinne in Länder mit besonders tiefen Steuern verschieben.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

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  • Die OECD-Mindeststeuer seit 2024: 15 Prozent für Firmen über 750 Millionen Euro Umsatz
  • Umsetzung verursacht laut HSG-Studie in der Schweiz Milliardenrisiken und rechtliche Unsicherheiten
  • US-Konzerne zahlen 5 Milliarden Franken Gewinnsteuern, 18 Prozent der Schweizer Gewinnsteuereinnahmen
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte der OECD-Mindeststeuer im Juni 2023 mit knapp 80 Prozent zu. Darum müssen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro seit 2024 mindestens 15 Prozent Gewinnsteuer zahlen. Die Reform soll verhindern, dass internationale Konzerne ihre Gewinne in Länder mit besonders tiefen Steuern verschieben.

Eigentlich hätte die Steuer zum globalen Standard werden sollen. Doch bislang haben nur 33 von 140 Staaten das Regelwerk übernommen. Für die Schweiz stellt sich deshalb die Frage, ob das Gesetz nicht zum Eigentor wird.

Eine Studie der Universität St. Gallen schlägt nun jedenfalls Alarm. Professor Peter Hongler und sein Team fordern, dass die Steuer schnellstmöglich wieder eingestampft wird. Die Umsetzung der Mindeststeuer verursache in der Schweiz «ernsthafte rechtliche Risiken» – sowohl für Unternehmen als auch für den Fiskus. Konkret drohten dem Staat Rückzahlungen bereits vereinnahmter Ergänzungssteuern in Milliardenhöhe, heisst es in der HSG-Studie. Diese wurde von der Swiss-American Chamber of Commerce als Diskussionsbeitrag zur Zukunft des Wirtschafts- und Steuerstandorts Schweiz in Auftrag gegeben.

Milliardenverluste bei US-Konzernen?

Der Bundesrat schrieb in der Botschaft zur Umsetzung der Steuer, dass diese die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten sowie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern solle. Laut Studienautoren habe sich das politische und regulatorische Umfeld seither aber grundlegend verändert. Es gebe ernsthafte Hinweise darauf, dass die Steuer heute das Gegenteil dessen bewirken könnte, was ursprünglich beabsichtigt war.

Die Autoren begründen dies damit, dass die globale Mindeststeuer zu einem EU+-Projekt geworden sei. Grosse Volkswirtschaften wie die USA, China, Indien oder Brasilien setzten die Mindeststeuer bislang nicht um. Besonders ins Gewicht falle die Nichtteilnahme der Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump (79). Die USA schützten ihre Unternehmen mit dem sogenannten «Side-by-Side-Package» vor einer ausländischen Nachbesteuerung – selbst dann, wenn diese im Ausland weniger als 15 Prozent Unternehmenssteuern zahlen.

Gleichzeitig habe das US-Steuersystem durch den «One Big Beautiful Bill Act» zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Deshalb hätten US-Konzerne laut Studie derzeit weniger Anreiz, Funktionen in der Schweiz aufzubauen, und mehr Anreiz, bestehende Strukturen zurück in die USA zu verlagern.

Sollten dadurch lediglich 25 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen von US-Konzernen wegfallen, würden die Verluste für die Schweiz höher ausfallen als der Betrag, den die Mindeststeuer eigentlich sichern sollte. US-Unternehmen zahlen in der Schweiz jährlich rund fünf Milliarden Franken Gewinnsteuern. Das entspricht etwa 18 Prozent der gesamten Gewinnsteuereinnahmen der Schweiz.

Autoren empfehlen Abschaffung der Steuer bis 2026

Weiter identifiziert die Studie verschiedene rechtliche Unsicherheiten bei der aktuellen Ausgestaltung der Mindeststeuer. Der dynamische Verweis auf eine unbestimmte Anzahl von Rechnungslegungsstandards verstosse gegen das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip. Die Bemessungsgrundlage der Ergänzungssteuer sei zudem rechtlich unzureichend definiert und damit potenziell gerichtlich anfechtbar.

Auf Basis dieser Analyse der volkswirtschaftlichen Folgen und rechtlichen Risiken spreche vieles dafür, die Mindeststeuer noch im Jahr 2026 wieder abzuschaffen, schreiben die Autoren. Dadurch versprechen sie sich mehr Rechtssicherheit, steuerpolitische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.

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