SVP geht auf die Barrikaden – wichtiger Vorentscheid in Brüssel
EU fordert Hunderte Millionen für arbeitslose Grenzgänger

Wichtiger Vorentscheid in Brüssel: Grenzgänger könnten die Schweiz bald hunderte Millionen mehr Kosten. Denn laut einer neuen EU-Regel soll künftig der Staat die Arbeitslosengelder bezahlen, in dem ein arbeitsloser Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat.
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Arbeitslosengelder für Grenzgänger sollen neu von dem Land bezahlt werden, in dem sie gearbeitet haben. Das sieht eine EU-Reform vor.
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Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • EU-Reform fordert die Schweiz auf, Arbeitslosengelder für Grenzgänger zu zahlen
  • Jährlich könnten Hunderte Millionen Franken zusätzliche Kosten entstehen
  • Die SVP will sich dagegen wehren; Übernahme der Regelung noch unklar
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Patrick GerberRedaktor Politik

Diese EU-Regel könnte die Schweiz noch teuer zu stehen kommen. Rund 410'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger pendeln für ihren Job in die Schweiz – vor allem Franzosen, Deutsche und Italiener. 

Wenn ein Grenzgänger seine Stelle in der Schweiz verliert, bezahlt der Wohnstaat das Arbeitslosengeld. Zwar erstattet die Schweiz bereits heute dem Heimatland die Entschädigung für die ersten drei bis fünf Monate der Arbeitslosigkeit zurück. In den letzten zehn Jahren waren das jeweils zwischen 193 und 327 Millionen Franken. Doch der EU geht das nicht weit genug. 

EU-Reform wird für Schweiz teuer

Künftig soll der Staat die Arbeitslosengelder bezahlen, in dem der Grenzgänger gearbeitet hat – für die ersten sechs Monate. Auf diese Reform hat sich die EU geeinigt. Am Mittwoch ist in Brüssel ein wichtiger Vorentscheid gefallen: Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten stimmten der Regelung mehrheitlich zu. Die Bestimmungen treten voraussichtlich 2028 in Kraft. 

Die EU könnte nun auf Basis der Personenfreizügigkeit von der Schweiz verlangen, diese Regelung zu übernehmen. Kosten würde sie die Schweiz jährlich Hunderte Millionen Franken.

In der Schweiz stösst das bereits auf Widerstand. Die SVP spricht in einer Mitteilung von einer «EU-Frechheit». Die Partei hat angekündigt, man werde eine Fraktionsmotion beschliessen und den Bundesrat auffordern, «die einseitige Regeländerung der EU im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit abzulehnen», wie Fraktionspräsident Thomas Aeschi (47) gegenüber Watson sagte.

Reform zu ungünstigem Zeitpunkt

Doch der Widerstand gegen die EU-Reform fällt in eine heikle Phase. Zurzeit behandelt das Parlament das Vertragspaket mit der EU – die sogenannten Bilateralen III. Das Vertragspaket sieht auch für die Personenfreizügigkeit eine dynamische Rechtsübernahme vor.

Unter den Bedingungen des Vertragspakets müssten die Schweiz die EU-Reform wohl übernehmen – oder Sanktionen in Kauf nehmen. Die Bilateralen III dürften nicht vor 2028 zur Volksabstimmung kommen.

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