Darum gehts
- EU-Reform fordert die Schweiz auf, Arbeitslosengelder für Grenzgänger zu zahlen
- Jährlich könnten Hunderte Millionen Franken zusätzliche Kosten entstehen
- Die SVP will sich dagegen wehren; Übernahme der Regelung noch unklar
Diese EU-Regel könnte die Schweiz noch teuer zu stehen kommen. Rund 410'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger pendeln für ihren Job in die Schweiz – vor allem Franzosen, Deutsche und Italiener.
Wenn ein Grenzgänger seine Stelle in der Schweiz verliert, bezahlt der Wohnstaat das Arbeitslosengeld. Zwar erstattet die Schweiz bereits heute dem Heimatland die Entschädigung für die ersten drei bis fünf Monate der Arbeitslosigkeit zurück. In den letzten zehn Jahren waren das jeweils zwischen 193 und 327 Millionen Franken. Doch der EU geht das nicht weit genug.
EU-Reform wird für Schweiz teuer
Künftig soll der Staat die Arbeitslosengelder bezahlen, in dem der Grenzgänger gearbeitet hat – für die ersten sechs Monate. Auf diese Reform hat sich die EU geeinigt. Am Mittwoch ist in Brüssel ein wichtiger Vorentscheid gefallen: Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten stimmten der Regelung mehrheitlich zu. Die Bestimmungen treten voraussichtlich 2028 in Kraft.
Die EU könnte nun auf Basis der Personenfreizügigkeit von der Schweiz verlangen, diese Regelung zu übernehmen. Kosten würde sie die Schweiz jährlich Hunderte Millionen Franken.
In der Schweiz stösst das bereits auf Widerstand. Die SVP spricht in einer Mitteilung von einer «EU-Frechheit». Die Partei hat angekündigt, man werde eine Fraktionsmotion beschliessen und den Bundesrat auffordern, «die einseitige Regeländerung der EU im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit abzulehnen», wie Fraktionspräsident Thomas Aeschi (47) gegenüber Watson sagte.
Reform zu ungünstigem Zeitpunkt
Doch der Widerstand gegen die EU-Reform fällt in eine heikle Phase. Zurzeit behandelt das Parlament das Vertragspaket mit der EU – die sogenannten Bilateralen III. Das Vertragspaket sieht auch für die Personenfreizügigkeit eine dynamische Rechtsübernahme vor.
Unter den Bedingungen des Vertragspakets müssten die Schweiz die EU-Reform wohl übernehmen – oder Sanktionen in Kauf nehmen. Die Bilateralen III dürften nicht vor 2028 zur Volksabstimmung kommen.