Als schmerzhafte Produktion
Stopfleber muss neu speziell deklariert werden

Beim Verkauf von Stopfleber muss ab 1. Juli auf die schmerzhaften Eingriffe beim Tier hingewiesen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung angepasst.
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Fois gras producer Robin Arribit feeds a duck with corn in La Bastide Clairence, southwestern France, Thursday, Dec.8, 2016. The French Agriculture Ministry raised from moderate to high its risk assessment for bird flu on Tuesday across the country, while foie gras is a traditional Christ. (AP Photo/Bob Edme)
Foto: Bob Edme
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Von der Deklarationspflicht betroffen sind Fleisch, Eier und Milch, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden, wie der Bundesrat mitteilte. Er nannte die Enthornung von Kühen, die Kastration von Schweinen und Rindern, das Kürzen des Schnabels bei Hühnern sowie betäubungslos gewonnene Froschschenkel.

Im gleichen Zuge verbietet der Bundesrat den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten, wie es weiter hiess. Sowohl bei der Deklarationspflicht als auch beim Verbot gilt eine Übergangspflicht von zwei Jahren.

Mit den Änderungen kommt der Bundesrat gemäss Communiqué einem Auftrag des Parlaments nach.

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