Darum gehts
- 15-Jähriger stach 2024 orthodoxen Juden nieder, erhielt ein Jahr Haft
- Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr kritisiert Verschärfung des Jugendstrafrechts öffentlich
- KKJPD und Verbände warnen vor erhöhter Jugendstrafe
SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr (63) schert wieder aus! In einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» äussert sie sich zur Verschärfung des Jugendstrafgesetzes – und verstösst damit gegen das Kollegialitätsprinzip. Dafür erntet sie heftige Kritik.
Im März 2024 stach ein Jugendlicher einen orthodoxen Juden nieder. Die Freiheitsstrafe von nur einem Jahr für den 15-Jährigen erschien vielen als zu wenig. Dies entfachte eine Diskussion über das Jugendstrafrecht.
Darauf reichte die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel (45) in Bern einen Vorstoss ein. Sie will damit die maximale Freiheitsstrafe auf zwei Jahre erhöhen.
Die kleine Kammer befürwortete das Anliegen. Und auch die Rechtskommission des Ständerats stimmte dafür. Darauf schaltete sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ein. Sie verschickte einen Brief an Ratsmitglieder mit der Bitte, auf eine Erhöhung der Gefängnisstrafen zu verzichten.
In diesem Zusammenhang warnte Jacqueline Fehr als Vorstandsmitglied der KKJPD im «Tages-Anzeiger» vor der Verschärfung des Gesetzes. Jugendliche würden hinter Gittern von kriminellen Erwachsenen auf ungute Weise sozialisiert. Die Massnahme sei darum kontraproduktiv.
Das Interview brachte der Justizministerin scharfe Kritik ein. Tobias Weidmann (43), Fraktionspräsident der Zürcher SVP, warf ihr in der «NZZ» vor, das Kollegialitätsprinzip verletzt zu haben. Denn der Gesamtregierungsrat hatte sich für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Fehr deswegen einen Rüffel bekommt. Sie hatte bereits 2019 gegen das Prinzip verstossen.
SP-Politikerin schiesst zurück
Fehr liess der «NZZ» ausrichten, dass sie dem Vorstand der KKJPD angehöre und dort für das Dossier Jugendstrafrecht verantwortlich sei. Ob sie ihre Äusserungen mit ihren Regierungsratskollegen abgesprochen hatte, wollte sie nicht sagen. Auf eine Anfrage von Blick ging die Justizministerin nicht ein.
Dafür doppelte sie auf Linkedin nach. In einem Post schrieb sie, dass sie in Fragen des Jugendstrafrechts die Position der KKJPD und sämtlicher Verbände vertrete, die mit straffälligen jungen Menschen arbeiten. Dabei räumte sie ein, gegen die Regeln des Regierungsrates verstossen zu haben. «Ja, ich ritze damit das Kollegialitätsprinzip, weil der Zürcher Regierungsrat eine andere Meinung vertritt», schrieb die SP-Politikerin.
Doch sie will die Kritik nicht alleine auf sich sitzen lassen. Sie bemängelt, dass die «NZZ» nur ihr Ausscheren thematisiere, jenes ihres SVP-Regierungsratskollegen Ernst Stocker (71) jedoch nicht. «Wieso thematisiert die NZZ das Kollegialitätsprinzip, wenn es um eine linke Politikerin geht?», fragte sie. Stocker habe sich in einem Interview für das Ständemehr bei den Bilateralen III ausgesprochen. Und dies, obwohl sich die Regierung dagegen gestellt habe.