Darum gehts
- Bundesrat verlangt von UBS 23 Milliarden Franken mehr Eigenkapital ab 2026
- UBS-CEO Ermotti warnt vor Wettbewerbsnachteilen durch strengere Kapitalvorgaben
- Aktuell 60 Prozent Eigenkapitalquote bei Auslandstöchtern, künftig bis zu 100 Prozent
Nach dem Untergang der Credit Suisse waren sich alle einig: Ein solches Debakel darf sich nicht noch einmal wiederholen. Stimmen von links bis rechts forderten eine strengere Regulierung und insbesondere höhere Eigenkapitalvorgaben.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter (62) arbeitete daraufhin ein Massnahmenpaket aus, das verhindern sollte, dass es zu einer erneuten Banken-Schieflage kommt. Die Kernforderung ist, dass systemrelevante Banken bei ihren Auslandstöchtern eine Eigenkapitalquote von 100 Prozent aufweisen müssen. Dadurch hätte die UBS ungefähr 20 Milliarden Franken mehr Eigenkapital halten müssen. Weil sie die einzige Grossbank der Schweiz ist, wird das Gesetz auch Lex UBS genannt.
UBS-Chef Sergio Ermotti (66) befürchtete eine geringere Wettbewerbsfähigkeit sowie Einbussen bei Rendite und Dividenden durch das neue Gesetz. Darum kämpfte er zusammen mit einer starken Lobby mit Vehemenz gegen die Vorlage. Wie sich am Montag zeigte, hatte er damit in der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) Erfolg. Sie verwässerte den Vorschlag der Finanzministerin weitgehend.
50 statt 100 Prozent Eigenkapital
Kommissionspräsident Erich Ettlin (64, Mitte) trat am Abend mit zwei Stunden Verspätung vor die Medien. «In der Kommission war unbestritten, dass es eine strengere Bankenregulierung braucht», sagte er. Gleichzeitig sei auch klar gewesen, dass die Wirtschaft nicht zu sehr unter den neuen Regeln leiden dürfe.
Die Kommission hat darum entschieden, die Auslandstöchter mit 50 Prozent hartem Eigenkapital (CET1) zu unterlegen. Für den Rest dürfte die UBS AT1-Anleihen (Additional Tier 1) nutzen. Das sei eine Verschärfung, so der Kommissionspräsident. Heute liege die Eigenkapitalquote bei 45 Prozent. Beim Eigenkapital würden keine höheren Kosten anfallen, bei den AT1-Anleihen hingegen schon.
«Das ist kein Sieg für die UBS», betonte Ettlin. Die Lösung diene der Schweiz. Der Entscheid fiel mit 10 zu 2 bei einer Enthaltung ziemlich deutlich.
Die Kommission legte auch neue Regeln im Umgang mit den AT1-Anleihen fest. Diese werden im Krisenfall abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt. Künftig müsste die UBS reagieren, wenn das Eigenkapital des Stammhauses unter 11 Prozent sinkt. Dann dürften keine Zinsen, Rückzahlungen oder Dividenden mehr ausbezahlt werden. Zudem dürfte das oberste Management keine Boni mehr erhalten.
Der Kommission lagen verschiedene Vorschläge mit Eigenkapitalquoten von 50 bis 90 Prozent vor. Mit der jetzigen Lösung sind die Ständeräte vor allem UBS-Chef Ermotti entgegengekommen. Ob die neuen Kapitalregeln im Parlament durchkommen, ist unklar. In der Herbstsession werden sie im Ständerat und danach im Nationalrat beraten. Das endgültige Gesetz wird frühestens Ende 2026 vorliegen.