Darum gehts
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Müde nach einer strengen Verhandlungswoche. Überlastet von zu vielen Fällen. Geprägt von der eigenen Biografie und beeinflusst von Vorurteilen. Dass Richterinnen und Richter nicht rein objektiv urteilen, ist nicht auszuschliessen. Eine vielzitierte israelische Studie von 2011 wollte das sogar wissenschaftlich nachgewiesen haben.
Reto Vogt, 41, ist Experte für künstliche Intelligenz, Medien und Technologie. Er ist im Vorstand von Algorithm Watch. Diese NGO befasst sich mit Entscheidungsfindungen durch KI und den rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Als Chief Product Officer am Institut für Journalismus und Kommunikation in Luzern (MAZ) verantwortet er seit Januar 2026 das Aus- und Weiterbildungsangebot. Zuvor war er Chefredaktor des Magazins «Inside IT». Er lebt mit Frau und zwei Söhnen in Winterthur ZH.
Reto Vogt, 41, ist Experte für künstliche Intelligenz, Medien und Technologie. Er ist im Vorstand von Algorithm Watch. Diese NGO befasst sich mit Entscheidungsfindungen durch KI und den rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Als Chief Product Officer am Institut für Journalismus und Kommunikation in Luzern (MAZ) verantwortet er seit Januar 2026 das Aus- und Weiterbildungsangebot. Zuvor war er Chefredaktor des Magazins «Inside IT». Er lebt mit Frau und zwei Söhnen in Winterthur ZH.
Also weg mit der menschlichen Willkür, her mit der nüchternen Maschine? Jonas Achermann, Richter am Kriminalgericht Luzern, hat gemäss «Tages-Anzeiger» ein Tool entwickelt, das Strafmassvorschläge auf Basis vergangener Urteile berechnet. Achermann ist überzeugt, dass sich Urteile mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) konsistenter und damit fairer machen lassen. Sein Argument: Der Spielraum der Richterinnen und Richter ist enorm. Bei Vergewaltigung etwa reiche das Strafmass von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Sein Tool berechnet für ähnliche Fälle möglichst ähnliche Strafen, trainiert mit rechtskräftigen Gerichtsentscheiden.
Auch künstliche Intelligenz urteilt nicht neutral
Eine gute Idee ist das indes nicht. Denn die Fehlbarkeit von Menschen bedeutet nicht automatisch, dass eine Maschine es besser macht. Auch künstliche Intelligenz urteilt nicht neutral. Sie lernt aus vergangenen Fällen – und übernimmt zwangsläufig deren Fehler. Ein Beispiel aus den USA zeigt, wohin das führen kann: Eine Software des Unternehmens Northpointe, die amerikanische Gerichte bei der Einschätzung von Rückfallrisiken unterstützt, irrte sich in unterschiedlicher Weise. Schwarze Angeklagte wurden fast doppelt so oft fälschlicherweise als gefährlich eingestuft. Bei Weissen war es umgekehrt.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Achermann betont gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dass er den finalen Entscheid immer selbst fälle und nötigenfalls korrigierend eingreife. Als Vorzüge nennt er Transparenz und Effizienz: Sein Tool sei öffentlich zugänglich, jede Person könne nach Eingabe der Fallparameter selbst einen Strafmassvorschlag abrufen.
Aber der konsequente Einsatz von KI in der Urteilsfindung führt automatisch dazu, dass Urteile aus der Vergangenheit mit Taten aus der Gegenwart abgeglichen werden. Dabei setzt die KI voraus, dass sich Schuld, Tatumstände und Persönlichkeit in Zahlen fassen und mit anderen Fällen verrechnen lassen. Menschen werden wie Datenpunkte behandelt. Vor Gericht stehen jedoch Individuen mit eigenen Geschichten. Dass das Gesetz beim Strafmass einen Handlungsspielraum vorsieht, der den Kontext der Tat und die Biografie der Täterinnen und Täter mitberücksichtigt, ist richtig.
Menschen neigen dazu, automatisierten Ergebnissen stärker zu vertrauen
Dass Achermann am Schluss selbst entscheidet, hilft dabei nur bedingt. Forscherinnen und Forscher sprechen seit Jahren von sogenanntem Automation-Bias: Menschen neigen dazu, automatisierte Ergebnisse zu bevorzugen und ihnen stärker zu vertrauen. Aber nicht weil das Argument besser wäre, sondern weil es von einer Maschine kommt. Das begünstigt, dass ein KI-Vorschlag zum eigentlichen Urteil wird.
Die Skepsis kommt nicht nur von ausserhalb der Justiz-Bubble. Der Zürcher Strafverteidiger Thomas Fingerhuth schrieb auf der Social-Media-Plattform LinkedIn dazu: «Für Richter mag das praktisch sein! Für den Beschuldigten ist das eine Katastrophe.»
Durch den KI-Einsatz erodiert etwas, was im Rechtsstaat eigentlich zentral ist: die Verantwortlichkeit. Richterinnen und Richter müssen für ihre Entscheide geradestehen, ebenso Behördenmitarbeitende. Wenn sie sich zunehmend auf eine Maschine stützen, wird dieser Anspruch diffus. Sollte sich im Nachhinein ein Urteil als falsch erweisen: Wer haftet dann? Der Richter, der die KI-Empfehlung übernimmt? Die Programmiererin, die hinter der KI-Empfehlung steckt? Eines ist sicher: Die KI selbst wird die Haftung nie übernehmen können.
Was also bräuchte es stattdessen? Transparenz. Achermann wirbt zwar damit, dass sein Tool öffentlich zugänglich sei. Aber echte Transparenz wäre noch einfacher zu haben: Plattformen wie Opencaselaw.ch zeigen, dass sich über eine Million Schweizer Gerichtsentscheide frei zugänglich machen lassen, unabhängig von jedem KI-Tool.
Wer wirklich mehr Gerechtigkeit will, macht Urteile und Entscheide nachvollziehbar und transparent, nicht die Menschen ersetzbar, die sie fällen sollten.