Angelo Greco steigt mit Frau, Kleinkind und Baby in den Bus. Weil der Gang zum Automaten versperrt ist, weichen sie auf die Smartphone-App aus. Doch beim Lösen des Billetts fährt der Bus seit wenigen Sekunden – die Kontrolleurin brummt ihnen eine Busse von zweimal 90 Franken auf. Das Busunternehmen reduziert sie später auf 30 Franken.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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«Sie bleibt aber aus meiner Sicht unverständlich und unfair. Dem Unternehmen entstand kein Schaden, und wir hatten nie die Absicht, schwarzzufahren», sagt der Familienvater dem Beobachter.
Diese Sekundenbussen ärgern viele Bus- und Bahnkunden seit langem. Auf einen Aufruf im vergangenen Sommer hin hat der Beobachter zahlreiche Zuschriften erhalten. Bei der Ombudsstelle für Verkehr sind sie ein Dauerthema. «Es ist für mich als Ombudsmann nach wie vor schleierhaft, weshalb man, auch wenn klar ersichtlich ist, dass eine Kundin beziehungsweise ein Kunde sich der Billettpflicht nicht entziehen wollte, ein aufwendiges Verfahren einleitet, das in keinem Verhältnis zu den daraus entstehenden Kosten ist», heisst es im Jahresbericht 2025.
Bund gab Widerstand auf
Bis vor drei Jahren kritisierte auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) Sekundenbussen scharf. Es bezeichnete sie sogar als widerrechtlich. «Falls die Bestätigung auf dem Smartphone wegen einer Verzögerung kurz nach der Abfahrt erfolgt, darf dieser Person daraus kein Nachteil entstehen», sagte Marcel Hepp, der stellvertretende Leiter des Rechtsdienstes, im Dezember 2023 dem «Tages-Anzeiger».
Kriterium sei das Bemühen, «sich beim Betreten des Zuges prioritär um den Billettkauf zu kümmern». Ob der Zug schon Fahrt aufgenommen habe, sei nicht entscheidend. «Genau genommen hat das Kontrollpersonal in einer solchen Situation gar keine andere Wahl, als der Kundin oder dem Kunden eine gute Reise zu wünschen.»
Was danach folgte? Das BAV traf sich mit dem Branchenverband Alliance Swisspass – und knickte ein. Plötzlich stützte das Amt die harte Linie: Wer abfährt, braucht vor der Abfahrt ein gültiges Billett. «Die Regelung ist einfach, für die Kunden klar verständlich und überall anwendbar», schreibt das BAV heute.
Man habe erwirkt, dass die ÖV-Unternehmen die Regeln klarer kommunizierten, Einzelfälle genauer prüften und die Umstände berücksichtigten. Auch die Technik der Apps und der Empfang in unterirdischen Bahnhöfen hätten sich verbessert. Die Beschwerden beim BAV durch Passagiere hätten deutlich abgenommen.
«Der Branche auf die Finger klopfen»
«Es scheint, als habe das BAV resigniert», sagt Peter König, der bis 2022 den BAV-Rechtsdienst leitete. Diesen Juli schrieb der pensionierte Chefbeamte in der NZZ einen Gastkommentar, in dem er der ÖV-Branche vorwarf, ihr Monopol auszunutzen. Dass das BAV seine Einschätzung zur Rechtslage seit 2023 grundlegend geändert habe, könne er sich nicht vorstellen, sagt er. Tatsächlich ist etwa Marcel Hepp, der öffentliche Kritiker von damals, heute noch in derselben leitenden Stellung tätig.
Das Bundesamt habe im Moment wohl andere Prioritäten, sagt König. «Als Subventionsgeberin und Aufsichtsbehörde wäre es allerdings in der Pflicht, der Branche auf die Finger zu klopfen und eine Lösung herbeizuführen, die ehrliche Kunden nicht mit Schwarzfahrern in einen Topf steckt.»
Branche lehnt Sekundenkulanz ab
Die Alliance Swisspass wiegelt ab: Das Personal vor Ort könne Ausreden nicht prüfen. Das erledige später das Backoffice. Eine feste Sekundenkulanz lehnt die Branche ab. Die Regel, dass ein Ticket vor der Abfahrt gültig sein muss, sei die einzige, die schweizweit für alle Verkehrsmittel gleich funktioniere.
Der Ombudsmann hat wenig Hoffnung, dass die Diskussion um Sekundenbussen bald enden wird. «Solange wir technologisch keine besseren Lösungen anbieten können, würde sich eine Grundsatzdebatte mit einer Kosten-Nutzen-Analyse durchaus mal lohnen.»