Schweizer Rüstungsunternehmen sollen beim Export von Kriegsmaterial künftig weniger strenge Regeln befolgen müssen. Dieser Meinung ist die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission.
Der Bundesrat hatte eine Abweichungskompetenz beantragt für Ausfuhren von Kriegsmaterial. Er will eine Kompetenz, um bei ausserordentlichen Umständen und zur Wahrung der Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien für Auslands-Rüstungsgeschäfte abzuweichen.
Gesuche im Zusammenhang mit der Ukraine
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) unterstützt dies mit 16 zu 8 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie will aber die vom Ständerat beschlossene generelle Ausnahme für Länder mit ähnlichem Exportregime wie die Schweiz eingrenzen.
Der Ständerat beschloss im Juni zudem neue Regeln für die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial. Diskussionen darüber angestossen hatten Gesuche von EU-Staaten, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine Schweizer Rüstungsgüter weiterverkaufen wollten. Die Diskussionen über diese Regelungen sind in der SIK-N noch nicht abgeschlossen.