Mörser kommen mindestens drei Jahre zu spät
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Rüstungsdebakel bei der Armee
Mörser kommen mindestens drei Jahre zu spät

Die Beschaffung eines neuen 12-cm-Mörsers ist inzwischen fast drei Jahre im Rückstand. Vor allem, weil das Verteidigungsdepartement ein noch nicht existierendes Waffensystem bestellt hat. Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert das Projekt scharf.
Publiziert: 24.06.2020 um 23:14 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2020 um 12:44 Uhr
Ueli Maurers Weibeln 2014 half alles nichts:
Foto: Karl-Heinz Hug
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Es geht um 32 Mörser des Typs «Cobra» des bundeseigenen Rüstungskonzerns Ruag, die auf einem Mowag-Radpanzer montiert werden. 2016 hatte das Parlament dafür insgesamt 424,5 Millionen Franken bewilligt. Die Mittel waren frei geworden, nachdem der Gripen-Kampfjet an der Urne abgelehnt worden war.

Obwohl das Verteidigungsdepartement (VBS) das Beschaffungsverfahren wegen angeblicher Dringlichkeit abgekürzt hatte, ist der «Cobra»-Mörser vier Jahre später immer noch nicht einsatzbereit. Laut VBS soll die sogenannte Truppentauglichkeitserklärung Ende Juli 2020 vorliegen. Die Beschaffung des Waffensystems dürfte 2026 statt wie geplant 2022 abgeschlossen sein.

Politische Einflussnahme

Dahinter steckt ein ziemliches Beschaffungsdebakel, wie ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zeigt. Brisant ist vor allem der Vorwurf der politischen Einflussnahme. Die EFK stellte fest, dass nur zwei Waffensysteme in die engere Auswahl kamen – neben dem Ruag-Minenwerfer der Mörser des finnischen Herstellers Patria.

Wie diese Shortlist entstand, sei nicht ausreichend dokumentiert, schreibt die EFK. Diverse Gesprächspartner hätten auf eine politische Beeinflussung verwiesen. Der Kauf des 12-cm-Mörsers war unter SVP-Bundesrat Ueli Maurer (69) aufgegleist worden. Beim Fahrzeug gab es gar keine Auswahl.

Zu wenig Wettbewerb

Unklar blieb für die EFK auch, warum das Rüstungsgeschäft ohne Ausschreibung vergeben wurde. Diese sogenannte freihändige Vergabe an inländische, für die Landesverteidigung unerlässliche Unternehmen sei zwar möglich, so die EFK. Allerdings müsste sie begründet werden. Im Dokument zum Verfahrensentscheid fehlten allerdings solche Begründungen.

Auch die Evaluationsgrundlagen sind unvollständig. Im Antrag fehlten die technische und kommerzielle Risikoeinschätzung wie auch die Lebenszykluskosten. Dies berge das Risiko, dass nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten habe, so die EFK.

Die Beschaffung kam zu früh

Die Finanzaufpasserin des Bundes stellte auch fest, dass die militärischen Anforderungen an das Waffensystem mehrmals umgeschrieben worden sind. Da die Anforderungen in gewissen Bereichen nicht erfüllt werden konnten, seien sie an die technischen Möglichkeiten und den damaligen Stand angepasst worden.

Schliesslich kritisiert die EFK, dass ein noch nicht fertig entwickeltes Waffensystem im abgekürztes Verfahren beschafft wurde. Dieses sei für einfaches und marktgängiges Material geeignet, nicht aber für Neu- und Weiterentwicklungen. Die Finanzkontrolle empfiehlt daher, «komplexe Beschaffungen beim Parlament erst zu beantragen, wenn diese beschaffungsreif sind». (SDA/sf)

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