Darum gehts
- Bund plant neue Plattform für Polizeidatenzugriff in der Schweiz
- Schengen erlaubt EU-Datenabfrage, aber keine kantonalen Vernetzungen
- Plattform Polar existiert seit 2024, Verfassungsänderung bis Ende 2026 geplant
Mehr Diebstähle, mehr schwere Gewalt, mehr Tötungsdelikte. In den vergangenen Jahren wurden mehr und mehr Straftaten registriert. Das zeigen die Kriminalstatistiken. Ein Problem sind gerade abgewiesene Asylsuchende aus dem Maghreb, die durch die Schweiz ziehen und Autos aufbrechen oder Läden überfallen.
Doch will ein Aargauer Polizist herausfinden, ob ein Ganove auch andernorts bekannt ist, muss er sämtliche Kantonspolizeikorps einzeln per Telefon oder E-Mail abklappern. Nur so kommt er an deren Informationen.
Ineffizienz, Verzögerungen, Doppelspurigkeiten
Es klingt absurd: Dank des Schengen-Abkommens kann der Aargauer Polizist in einem polizeilichen Informationssystem der EU Daten direkt abfragen, nicht aber in einem System des Nachbarkantons. Jedes Korps betreibt sein eigenes System. Die gegenseitige Abfrage von Informationen erfolgt über den Amtshilfeweg. Das führt zu ineffizienten Abläufen, in dringlichen Fällen zu Verzögerungen und teilweise zu Doppelspurigkeiten.
Die Kantone werkeln schon seit Jahren an einer einheitlichen Abfrageplattform. Technisch ist es kein Problem, doch der Kantönligeist steht im Weg. Die Kantone müssten ihre Gesetze aufeinander abstimmen.
Nun will der Bund Fakten schaffen. Justizminister Beat Jans (61) stellt am Donnerstag die nötige Änderung im Bundesrecht vor. Dabei geht es darum, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen und das Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme (BPI) anzupassen. Beide Vorlagen gehen nun in die öffentliche Vernehmlassung.
Zentral für Bekämpfung organisierter Kriminalität
Erweitert werden soll die Polizei-Abfrageplattform Polap. Sie soll es den Polizeikorps der Kantone und den Polizeiorganen des Bundes erlauben, auf polizeiliche Daten in der ganzen Schweiz zuzugreifen – unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Stichwort: Datenschutz.
Die Plattform existiert schon seit Sommer 2024. Darüber können etwa das Polizeifahndungssystem Ripol oder Systeme der EU abgefragt werden. Kantonale Polizeidatenbanken können wegen der fehlenden Rechtsgrundlage aber bis heute nicht angeschlossen werden. Damit fehlt auch dem Bund der direkte Zugriff.
Die Vernetzung polizeilicher Datenbanken sei für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zentral, betont der Bundesrat. Die Mafia & Co. würden seit Jahrzehnten über Kantons- und Landesgrenzen hinweg ihr Unwesen treiben – etwa im Menschenschmuggel, im illegalen Waffenhandel oder im Drogenhandel.
Auch häusliche Gewalt endet nicht an Kantonsgrenze
Die Abfrageplattform Polap könne in solchen Fällen Abhilfe schaffen, zeigt sich das Justizdepartement überzeugt. Ein Beispiel: Bei einer Verkehrskontrolle falle ein ausländischer Lenker mit viel Bargeld und widersprüchlichen Angaben auf. Eine Abfrage in Polap hätte gezeigt, dass sein Fahrzeug in vier Kantonen in Ermittlungen zu bandenmässigem Drogenhandel auftaucht.
Die kantonsübergreifende Vorgehensweise der Täterschaft zeigt sich auch bei der Pädokriminalität und der häuslichen Gewalt. Mit Polap könne sichergestellt werden, dass Fernhaltemassnahmen in Fällen häuslicher Gewalt nicht an der Kantonsgrenze enden.
Bis Ende Jahr soll die definitive Vorlage auf dem Tisch liegen. Über die geplante Verfassungsänderung wird die Stimmbevölkerung entscheiden können.