Politiker fordert Massnahmen
Kriminelle nutzen Airbnb-Wohnungen als Unterschlupf

Jeder kann ein Airbnb mieten, auch Kriminelle. Teilweise werden im Internet gemietet Wohnungen als Verstecke genutzt. Dagegen will ein SVP-Ständerat nun vorgehen – doch der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf.
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Airbnbs werden teilweise von Kriminellen als Rückzugsort genutzt.
Foto: AirBnB

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • SVP-Ständerat warnt vor Sicherheitslücken bei Online-Vermietungen von Unterkünften
  • Kriminelle nutzen gemietete Wohnungen als Rückzugsorte
  • Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
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Patrick GerberRedaktor Politik

Wohnung auswählen, bequem vom Handy aus mieten – diese Möglichkeit bieten Airbnb und andere Vermietungsplattformen. Auf den ersten Blick sieht das harmlos aus. Doch jetzt warnt ein SVP-Ständerat vor einer möglichen «Sicherheitslücke im nationalen System», etwa in Bezug auf Kriminalität. Sein Vorstoss wird heute im Ständerat diskutiert.

Tatsächlich werden über das Internet gebuchte Wohnungen – nicht nur Airbnb-Unterkünfte – teilweise für illegale Zwecke genutzt, wie CH Media berichtet. Kriminelle verwenden solche Wohnungen mitunter als Rückzugsorte. Konkret gehe es etwa um Betrüger oder Einbrecher. Mehrere Polizeikorps, etwa aus Bern oder Genf, bestätigen gegenüber CH Media solche Fälle.

SVP-Ständerat will «Lücken im System» schliessen

Dagegen will der SVP-Ständerat Mauro Poggia (67) nun vorgehen. Er fordert vom Bundesrat Vorschläge für bessere «Kontrollen und Sanktionen» und einen Bericht über die Einhaltung der Meldepflicht für ausländische Gäste. In den letzten zehn Jahren habe die Zahl der Online-Vermietungen von Unterkünften «exponenziell zugenommen», schreibt er in seinem Postulat. Dabei logierten auch immer mehr Durchreisende in privaten Unterkünften.

«Somit drängt sich aus Sicherheitsgründen eine immer stärkere Kontrolle auf», schreibt Poggia, vor allem zur Prävention von «organisierter Kriminalität und Terrorismus». Die Online-Vermietung von Unterkünften an Gäste aus dem Ausland bewege sich jedoch in einer Grauzone, die nur schwierig überwacht werden könne, so Poggia weiter. Es sei an der Zeit, «Lücken im System zu identifizieren – und zu schliessen, bevor es zu spät ist». 

Bundesrat betrachtet Gesetz als eindeutig

Der Bundesrat sieht hingegen keinen Handlungsbedarf. Bereits heute seien alle «gewerbsmässig Beherbergenden verpflichtet, ausländische Gäste nach deren Ankunft» zu melden. Das gelte auch bei Unterkünften, die privat über Online-Plattformen vermietet werden. Entsprechende Weisungen seien bereits angepasst worden. 

Zudem schaffe der Bundesrat momentan gerade die Grundlagen für eine digitale Meldung der Gäste. «Diese Massnahmen stellen sicher, dass der Meldeprozess modernisiert und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft angepasst wird», ist sich der Bundesrat sicher. 


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