Steuerabzüge im Sinne des Kantönligeists
Pensionierte sollen freiwillig länger arbeiten – dank Anreizen

Nach der Wirtschaftskommission des Nationalrates will auch jene des Ständerates Pensionierte dazu verlocken, länger zu arbeiten. Gelingen soll dies mithilfe von Steuerabzügen. Damit ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen.
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Eine Studie von 2024 zeigt: Fast ein Viertel aller Pensionierten bleibt berufstätig.
Foto: Juliane Sonntag

Darum gehts

  • Nach der Nationalratskommission unterstützt auch jene des Ständerates Steuerabzüge für Pensionierte
  • Die Kantone sollen die Höhe der Entlastung festlegen, verankert im Steuerharmonisierungsgesetz
  • Kritik nennt Ungleichbehandlung und rechtliche Fragen, beschlossen ist der Vorstoss noch nicht
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Leandra SommarugaRedaktorin Politik

Pensionierte motivieren, länger zu arbeiten: Schon seit Jahren werden dazu diverse Ideen in Bundesbern herumgereicht. Im Raum standen bisher etwa Vorstösse wie den AHV-Pflichtbeitrag (Freibetrag) nach Erreichen des Rentenalters zu erhöhen, das Einkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer zu befreien oder Pensionierte mit Steuerabzügen zu belohnen, wenn sie über das Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben.

Letzterer Vorstoss hat sich nun seinen Weg durch die zuständige Kommission von National- und Ständerat gebahnt. FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger (59) hatte ihn ausgearbeitet. Sein Ziel ist es, den Arbeitskräftemangel zu entschärfen.

Wie stark die Entlastung für erwerbstätige Pensionierte ausfallen würde, sollen die Kantone entscheiden. Schneeberger begründet den Ansatz damit, dass sich die steuerlichen Strukturen und finanziellen Möglichkeiten von Kanton zu Kanton unterscheiden. Die Grundlage dafür soll im Steuerharmonisierungsgesetz verankert werden.

Wie die Kommission diese Woche mitteilte, erwartet man infolge der geforderten Steuererleichterung einen «nennenswerten Effekt auf die Erwerbstätigkeit von Personen im Rentenalter». Somit laufen parallel zur Debatte um die Finanzierung der 13. AHV-Rente auch Diskussionen darüber, wie man Pensionierte im Arbeitsmarkt halten kann.

Dreifacher Gewinn oder unfaire Vorlage?

Für die FDP-Nationalrätin, die auch das Vizepräsidium des Schweizer Gewerbeverbands bekleidet und Präsidentin des Verbands der Detailhandelsunternehmen ist, bringt die Vorlage gleich einen dreifachen Gewinn: Für die Kantone bietet sie eine Möglichkeit, geeignete Massnahmen zur Milderung der steuerlichen Belastung zu ergreifen. Sie hilft, die finanzielle Belastung für pensionierte Personen zu verringern, und ermöglicht es, die berufliche Tätigkeit attraktiver zu machen.

Kritische Stimmen sind jedoch nicht weit: So ging in der Kommission auch die Befürchtung um, die Massnahme könne zu Ungleichbehandlung der Altersgruppen führen und das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzen. Ausserdem gibt es Zweifel, dass die gesetzliche Grundlage ausreichend geklärt ist, um einen Steuerabzug für Pensionierte mit einem Erwerbseinkommen zu schaffen.

Der Bundesrat hat sich bisher noch nicht zur Vorlage geäussert. Seine Grundhaltung zu diesem Thema ist jedoch bekannt. So ist es ihm wichtig, Anreize zu schaffen, damit die Menschen in der Schweiz über das Referenzalter erwerbstätig bleiben. Dies sei auch eines der Hauptziele der Reform AHV 2030, wie er letztes Jahr erklärte. Die Vernehmlassung dazu endete am 11. September 2026.

«Müssen Potenzial älterer Arbeitskräfte besser nutzen»

Dass es seit der Annahme der Initiative zur 13. AHV-Rente gleich mehrere Vorstösse zu diesem Thema gab, erklärt sich Schneeberger damit, dass die Diskussion um deren Finanzierung zeige, wie dringend man nachhaltige und strukturelle Reformen unserer Sozialversicherungen braucht. «Wir müssen das Potenzial älterer Arbeitskräfte besser nutzen», ist sie überzeugt. Eine Studie des Versicherungskonzerns Swiss Life hatte allerdings auch gezeigt, dass lediglich ein Fünftel aller Arbeitgeber Interesse hat, ihre Arbeitskräfte über das Rentenalter hinaus zu beschäftigen. Die Hälfte aller Langzeitarbeitslosen ist in der Gruppe der 50- bis 64-Jährigen zu finden und gemäss der Studie schicken Grossunternehmen gar fast jeden zweiten Angestellten in Frühpension.

Beschlossene Sache ist Schneebergers Vorstoss mit den Steuerabzügen für erwerbstätige Pensionierte allerdings noch nicht. Nun gilt es, einen konkreten Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Geht dieser in die Vernehmlassung, wird er in den zuständigen Kommissionen beraten. Und kommt dann vor National- und Ständerat.

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