Plakate sind zulässig
Gericht gibt Junger SVP recht

Die Junge SVP Schweiz darf im Kanton Basel-Stadt zwei umstrittene Plakate aufhängen, wie das Verwaltungsgericht des Kantons entschieden hat. Die Partei betrachtet das Urteil als wegweisend, wie sie am Freitag mitgeteilt hat.
Publiziert: 10:10 Uhr
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Aktualisiert: 10:18 Uhr
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Stein des Anstosses: Die Junge SVP Schweiz darf in Basel-Stadt zwei umstrittene Plakate aufhängen, hat das Verwaltungsgericht des Kantons entschieden.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Gericht erlaubt umstrittene Plakate der Jungen SVP in Basel
  • Plakate zeigen vermummten Mann mit Messer und Person mit Pride-Schal
  • Kampagne startete im Frühjahr 2024 nach Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Plakate zeigen das gleiche Motiv: Zu sehen sind ein vermummter Mann mit einem Messer in der Hand und eine androgyne Person mit einer Spraydose, die einen Pride-Schal trägt. Sie unterscheiden sich lediglich in den Aufschriften. Eines ist mit «Angriff auf unsere Freiheit stoppen!» betitelt, das andere mit «Islamistischen und woken Antisemitismus stoppen!».

Das Verwaltungsgericht befand in seinem Urteil vom 23. September, dass sich die Darstellung des Mannes gegen die politische Ideologie des Islamismus richte und nicht gegen die Glaubensgemeinschaft der Muslime. Die Darstellung der «woken» Personen empfand bereits das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) als zulässig.

Die Junge SVP hatte die Kampagne nach eigenen Angaben im Frühjahr 2024 gestartet, nachdem sie im Nachgang des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine «regelrechte Antisemitismus-Welle» in der Schweiz festgestellt habe.

Die baselstädtische Allmendverwaltung hatte die Plakate nicht bewilligt, das BVD hatte in zweiter Instanz nur das mit dem Islamisten-Schriftzug verboten. Gegen den BVD-Entscheid hat die Junge SVP nun erfolgreich rekurriert und beide Plakate durchgebracht.

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