Pendler sind heute besser gestellt
Steuerabzug für Homeoffice soll erleichtert werden

Steuertechnisch lohnt sich Homeoffice nicht – im Gegenteil: Wer zur Arbeit pendelt, der spart. Der Kanton Zürich soll das ändern, fordert die FDP. Wer seine Büez von daheim macht, dürfe nicht benachteiligt sein. Auch auf Bundesebene werden Änderungen angestrebt.
Publiziert: 10.05.2021 um 18:13 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2021 um 20:58 Uhr
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Noch immer arbeiten Zehntausende von Schweizerinnen und Schweizern im Homeoffice.
Foto: imago images/Westend61
Daniel Ballmer

Noch immer gilt die vom Bundesrat angeordnete Homeoffice-Pflicht. Wer von zu Hause aus arbeiten kann, müsse das auch tun. Das Coronavirus soll so weiter eingedämmt werden.

Und: Die Erfahrungen sind in vielen Firmen, aber auch bei vielen Angestellten, besser als gedacht. Arbeitnehmende begrüssen es, ein bis zwei Tage die Woche von daheim aus zu arbeiten. Und zahlreiche Unternehmen in der Schweiz liebäugeln daher damit, Homeoffice auch längerfristig einzuführen. Denn wenn sie weniger Raum für Arbeitsplätze mieten müssen, sparen sie Geld.

Die Sache hat allerdings einen Haken: Wer freiwillig von daheim aus arbeitet, wird bei den Steuern benachteiligt. Oder anders gesagt: Mit den Abzügen für den Arbeitsweg, die auswärtige Verpflegung oder den Wochenaufenthalt lohnt es sich für Angestellte finanziell, ins Büro zu gehen, statt von daheim aus zu arbeiten.

«Noch weiss niemand, wie es weitergeht»

Im Kanton Zürich soll damit möglichst bald Schluss sein. Schliesslich macht es schon ökologisch wenig Sinn, fünfmal die Woche eine längere Strecke zur Arbeit zu fahren. Am kommenden Montag will Kantonsrat Martin Farner (57) im Namen der FDP eine Motion für eine steuerliche Gleichbehandlung von Homeoffice einreichen – möglichst breit unterstützt von weiteren Fraktionen.

Ansonsten würden für jene, die auch nach der Corona-Pandemie teilweise im Homeoffice arbeiten, doppelte Berufsauslagen anfallen: einerseits für den Arbeitsplatz und zusätzlichen Stromverbrauch daheim, aber gleichzeitig auch für das Pendler-Abo.

Für die Steuerjahre 2020 und 2021 hat die Zürcher Regierung bereits eine Zwischenlösung getroffen. So können der Pendlerabzug wie auch die Kosten für auswärtige Verpflegung unverändert geltend gemacht werden, auch wenn über einige Monate im Homeoffice gearbeitet werden musste.

Dies handhaben auch andere Kantone wie Zug, die beiden Basel oder Genf während der Corona-Krise so. Andere Kantone wie Luzern, Aargau oder Bern lassen ersatzweise den Abzug von Homeoffice-Kosten zu.

«Brutale Steuerausfälle» sollen vermieden werden

Für den Zürcher FDP-Kantonsrat Farner sind das pragmatische Zwischenschritte. Er strebt aber eine langfristige Lösung an. Denn: «Noch weiss niemand, wie es weitergeht. Es ist aber davon auszugehen, dass ein gewisser Anteil an Arbeit im Homeoffice auch nach dem Abklingen der Corona-Pandemie bleiben wird.» Dabei solle eine Diskriminierung verhindert werden.

Gleichzeitig aber sollen auch «brutale Steuerausfälle» für den Kanton verhindert werden. «Ich erhoffe mir hier von den Steuerexperten des Kantons eine möglichst einfache Lösung», sagt Farner. «Es soll auf keinen Fall ein Bürokratie-Monster werden.» Allenfalls könne die Lösung dann auch Vorbild für andere Kantone sein.

Auch der Bundesrat strebt eine Lösung an

Entsprechende Bestrebungen gibt es auch auf Bundesebene. So fordert Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser (29), dass auch die Ausgaben für ein Arbeitszimmer zu Hause von den Steuern abgezogen werden können. Auch Mitte-Nationalrat und Gewerbepräsident Fabio Regazzi (58) regt Steuererleichterungen an – «um das Homeoffice stärker zu fördern».

Homeoffice fördern will der Bundesrat zwar nicht. Er will es aber zumindest bei den Steuern gleichstellen. Die Kosten für das Büro daheim können zwar schon heute abgezogen werden – aber nur, wenn man Homeoffice nicht freiwillig macht, sondern dazu verpflichtet ist. Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber kein Büro zur Verfügung stellt.

Die Landesregierung hat deshalb das Finanzdepartement von SVP-Bundesrat Ueli Maurer (70) damit beauftragt, eine Harmonisierung zu prüfen – am liebsten via Pauschalabzüge. (dba)

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