Pendler sind heute bessergestellt – das soll sich ändern
Bund prüft Steuerabzug für Homeoffice

Steuertechnisch lohnt sich Homeoffice nicht – im Gegenteil. Der Bundesrat möchte das nun ändern: Wer freiwillig von daheim aus arbeitet, soll bei den Steuern nicht benachteiligt sein.
Publiziert: 24.08.2020 um 10:05 Uhr
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Aktualisiert: 24.08.2020 um 11:19 Uhr
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Homeoffice! War in der Schweiz während des Lockdowns verbreitet.
Foto: keystone
Gianna Blum

Ob Bankerin, Lehrer oder Versicherungsangestellte: Wer von zu Hause aus arbeiten kann, hat das während des Corona-Lockdowns getan. Nun zeigt sich, dass die Erfahrungen damit in vielen Firmen und auch bei vielen Angestellten besser sind als gedacht. Novartis, die UBS oder Google schmieden Pläne, Homeoffice auch längerfristig einzuführen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das Vorteile. Allerdings nicht steuertechnisch. Mit den Abzügen für den Arbeitsweg, die auswärtige Verpflegung oder den Wochenaufenthalt lohnt es sich für Angestellte finanziell, ins Büro zu gehen statt von daheim aus zu arbeiten.

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Mehr Steuern bei Homeoffice

Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser (29) will diesen steuerlichen Fehlanreiz abschaffen. In einem Vorstoss fordert sie, dass auch die Ausgaben für ein Arbeitszimmer zu Hause von den Steuern abgezogen werden können. «Telearbeit bietet ein grosses Potenzial für eine sozial verträglichere und umweltgerechtere Arbeitsweise», ist sie überzeugt. Auch CVP-Nationalrat Fabio Regazzi (58) thematisiert Steuererleichterungen – «um das Homeoffice stärker zu fördern».

Das Arbeiten zu Hause fördern will der Bundesrat nicht. Aber er will die Arbeitsformen bei den Steuern gleichstellen. Die Regierung räumt in den Antworten zu den beiden Vorstössen ein: Wer Homeoffice macht, ist steuertechnisch heute tatsächlich schlechter gestellt. Es bestehe «ein negativer Anreiz, Homeoffice als Arbeitsform zu wählen», schreibt der Bundesrat. Die Kosten für das Büro daheim können zwar schon heute abgezogen werden – aber nur, wenn man Homeoffice nicht freiwillig macht, sondern dazu gezwungen ist. Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber kein Büro zur Verfügung stellt.

Nur per Verordnung kann der Bundesrat an der heutigen Regelung aber nichts ändern. Er hat er das Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer (69) deshalb damit beauftragt, eine Harmonisierung zu prüfen – auf Wunsch der Regierung am liebsten via Pauschalabzüge.


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