Operationen für trans Jugendliche
Staatsrätin Rebecca Ruiz kritisiert Natalie Rickli

Die Waadtländer Staatsrätin Rebecca Ruiz widerspricht ihrer Zürcher Kollegin Natalie Rickli. Transgender-Experten werfen der SVP-Politikerin ein «perfides populistisches Vorhaben» vor.
Publiziert: 15:47 Uhr
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Die Waadtländer Staatsrätin Rebecca Ruiz kritisiert ihre Zürcher Kollegin Natalie Rickli.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Zürcher Gesundheitsdirektorin will Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen verbieten. Damit stösst sie auf Kritik
  • Nationale Ethikkommission empfiehlt andere Massnahmen als den Zürcher Vorstoss
  • Über 10'000 Menschen unterzeichnen Onlinepetition gegen Ricklis Vorhaben
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (48, SVP) will Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen gesetzlich verbieten. Rickli fordert den Bund dazu auf, ein entsprechendes Gesetz gegen solche Operationen zu erarbeiten.

Ricklis Sommerloch-Vorstoss sorgt für Kritik. Die Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), Rebecca Ruiz (43, SP), teilt Blick mit: «Die nationale Ethikkommission hat eine fundierte Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Sie empfiehlt Massnahmen, die sich vom Zürcher Vorstoss unterscheiden. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Medizinische Entscheidungen müssen stets auf einer klaren, individuellen Indikation beruhen und mit dem freien und informierten Einverständnis der betroffenen Personen getroffen werden.»

Zürcher Vorhaben ist möglicherweise gesetzeswidrig

Ruiz sieht auch keinen Grund, die Massnahmen zu verschärfen. Das Unispital in Lausanne (CHUV) führe bei minderjährigen Personen keine geschlechtsangleichenden Operationen an den Genitalien durch. «Lediglich Torsoplastiken, also operative Eingriffe zur Veränderung der Brustform, sind vor dem 18. Lebensjahr möglich – allerdings nur nach einer sorgfältigen medizinischen und psychologischen Abklärung sowie unter kontinuierlicher Begleitung durch ein spezialisiertes multidisziplinäres Team», sagt Ruiz.

Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht keinen Handlungsbedarf: «Es liegt nicht in der Verantwortung des Bundes, Therapierichtlinien zur Behandlung von Menschen zu erarbeiten oder anderweitige Massnahmen zu ergreifen, die auf die medizinische Entscheidfindung Einfluss nehmen», teilt ein Sprecher mit.

Laut einem Gutachten, das Natalie Rickli in Auftrag gegeben hat, könnte das Zürcher Vorhaben gesetzeswidrig sein: Das Verbot einer ärztlich verordneten Massnahme wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Ist ein vollständiges Verbot auf Bundesebene überhaupt zu rechtfertigen? Das BAG teilt mit: «Sollte das Bundesparlament dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzgebungsauftrag erteilen, müsste das Bundesamt für Justiz das prüfen.»

«Perfides populistisches Vorhaben»

Das Transgender Network Schweiz (TGNS) wirft Rickli ein «perfides populistisches Vorhaben und eine Verschwendung von Ressourcen» vor. Der SVP-Politikerin gehe es darum, «ein Gesetzesvorhaben anzustreben, weil ihr die selbst in Auftrag gegebenen rechtlichen, ethischen und medizinischen Gutachten nicht passen». Es sei gefährlich, einer Handvoll Jugendlicher eine professionelle Gesundheitsversorgung zu verbieten.

Am Freitagabend demonstrierten auf dem Zürcher Helvetiaplatz Menschen gegen Ricklis Vorhaben. Die Onlinepetition «Kein Verbot – Kein Rückschritt: Für kompetente und sichere Gesundheitsversorgung» haben bereits über 10’000 Menschen unterschrieben.

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