Darum gehts
- Bundesrat offen für Verbesserungen bei Rekrutierungspraxis, bestehende Regelungen ausreichend
- Einheitliche Tauglichkeitsentscheide durch übergeordnete Schulung neuer Ärzte angestrebt
- Sechs Rekrutierungszentren in der Schweiz für Beurteilung Stellungspflichtiger
Grundsätzlich zeige sich der Bundesrat aber offen für Verbesserungen bei der Rekrutierungspraxis, wie er schreibt. Die bestehenden Regelungen auf Verordnungs- und Reglementsstufe seien aber ausreichend. Eine pauschale gesetzliche Regelung würde der Komplexität und Dynamik medizinischer Einschätzungen nicht gerecht.
Die Empfehlung der Kommission zur Prüfung einer Gesetzesrevision für den Informationsaustausch zwischen medizinischen Fachpersonen und der Fachstelle Personensicherheitsprüfung wird indes unterstützt. Eine entsprechende Klärung sei Teil der laufenden Revision des Informationssicherheitsgesetzes.
Bundesrat will teilweise entgegenkommen
Um einheitliche Tauglichkeitsentscheide garantieren zu können, stellt sich der Bundesrat des Weiteren hinter die Empfehlung, neue Ärztinnen und Ärzte diesbezüglich übergeordnet zu schulen. Zudem soll Stellungspflichtigen ein gesetzlich verankertes Beschwerderecht zuerkannt werden.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hatte in ihrem Bericht von Ende Juni Unterschiede bei den Tauglichkeitsentscheiden zwischen den verschiedenen Rekrutierungszentren moniert. Die Kategorien der Militärdiensttauglichkeit seien in den letzten Jahren regelmässig erweitert, allerdings nicht angemessen rechtlich verankert worden, so die Kommission.
So würden etwa Vorgaben des Bundesrats nicht eingehalten, wonach Tauglichkeitsbeurteilungen immer von mindestens zwei Ärzten zu fällen sind. Auch müssten die Ärztinnen und Ärzte Angehörige der Armee oder von dieser angestellt sein. Auch diese Vorgabe werde nicht immer eingehalten. Weiter würden neue Ärzte zu wenig geschult, hatte die GPK bemängelt. Eine einheitliche Beurteilung der Stellungspflichtigen in allen sechs Rekrutierungszentren werde dadurch erschwert.